Mit dem Erlaß des GenTG hat sich der Gesetzgeber für eine kontrollierte Nutzung der Gentechnik entschieden. Wie bei einer so komplexen Regelungsmaterie nicht anders zu erwarten war, wirft das Gesetz eine Fülle von Auslegungsproblemen und Rechtsfragen auf. Diese Arbeit soll durch Offenlegung der Strukturen des Gesetzes sowie durch Klärung der wichtigsten im Gesetz verwendeten Begriffe (der "gentechnischen Anlage", der "wesentlichen Betriebsänderung", der "gentechnischen Arbeiten zu Forschungszwecken" und der "weiteren gentechnischen Arbeiten") zu einem besseren Verständnis des GenTG beitragen. Insbesondere wird versucht, die Bedeutung und die Reichweite des gentechnikrechtlichen Anlagenbegriffs zu bestimmen. Darüber hinaus werden nach einem Vergleich des GenTG mit der System-Richtlinie der Europäischen Union Umsetzungsdefizite aufgezeigt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen erörtert.