Die vorliegende Arbeit hat eine Fallstudie aus dem Bereich des österreichischen Staatskirchenrechts zum Thema: die Entstehung des Konkordats zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl vom 5. Juni 1933. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Forschungsfrage, ob das Konkordat als Hervorbringung der semifaschistisch-autoritären Diktatur des Ständestaates bezeichnet werden kann. Da das Konkordat gleichzeitig mit der Verfassung vom 1. Mai 1934 kundgemacht wurde, ist das ein häufig zu hörender Vorwurf.
Daher werden die historischen Voraussetzungen unter Einbeziehung des Konkordats vom 18. August 1855 entlang ihrer Zeitlinie analysiert und der Versuch unternommen, diesen schwerwiegenden Vorwurf als haltlos zu entlarven. Die Relevanz des Themas für die Allgemeinheit zeigt sich am deutlichsten in dem Umstand, dass das österreichische Konkordat von 1933/34 von seinen Kritikern immer wieder scharf angegriffen und ihm seine Existenzberechtigung abgesprochen wird.
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Daher werden die historischen Voraussetzungen unter Einbeziehung des Konkordats vom 18. August 1855 entlang ihrer Zeitlinie analysiert und der Versuch unternommen, diesen schwerwiegenden Vorwurf als haltlos zu entlarven. Die Relevanz des Themas für die Allgemeinheit zeigt sich am deutlichsten in dem Umstand, dass das österreichische Konkordat von 1933/34 von seinen Kritikern immer wieder scharf angegriffen und ihm seine Existenzberechtigung abgesprochen wird.
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