In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre entstand das Human-Genome Projekt mit dem Ziel, die Gesamtheit der Erbanlagen eines Individuums zu entschlüsseln. Es versetzte die Forschung in die Lage, die DNS der menschlichen Körperzellen zu verändern. Diese Arbeit widmet sich dem nächsten Schritt: der Keimbahntherapie und damit der Veränderung des Erbgutes und genetischen Codes, den jeder Mensch in sich trägt. Die neuartige Therapie ist die Chance, schwerste, bislang nicht therapierbare monogenetische Erbkrankheiten zu heilen, aber auch das Risiko, das Erbgut künftiger Nachkommen nachteilig zu beeinflussen. Damit wird die Keimbahntherapie zu einem Thema, das alle Menschen und alle Staaten miteinander verbindet. In diesem Rahmen steht das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika als liberales Regelungsmodell bei der Embryonenforschung dem restriktiven deutschen Ansatz gegenüber. Die Aufgaben des deutschen Embryonenschutzgesetzes im Verhältnis zur FDA sowie den bundesstaatlichen Regeln im amerikanischen Recht werden analysiert und schließlich wird gefragt, ob die US-amerikanische Regelung ein Vorbild für eine Neuregelung des deutschen Rechts sein könnte.