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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, bei welchen Entscheidungen auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts der Kommission Letztentscheidungsbefugnisse eingeräumt werden und welche ihrer Entscheidungen voll justiziabel sind. Zudem wurde im Rahmen der Untersuchung die beihilfenrechtliche Kontrolldichte im Kontext allgemeiner unionaler Anforderungen an den Rechtsschutz bewertet. Im Ergebnis bestehen Letztentscheidungsbefugnisse der Kommission, wenn komplex-wirtschaftliche Entscheidungen durch sie zu treffen sind. In diesen Fällen wird die geringere Kontrolldichte dadurch kompensiert, dass…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, bei welchen Entscheidungen auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts der Kommission Letztentscheidungsbefugnisse eingeräumt werden und welche ihrer Entscheidungen voll justiziabel sind. Zudem wurde im Rahmen der Untersuchung die beihilfenrechtliche Kontrolldichte im Kontext allgemeiner unionaler Anforderungen an den Rechtsschutz bewertet.
Im Ergebnis bestehen Letztentscheidungsbefugnisse der Kommission, wenn komplex-wirtschaftliche Entscheidungen durch sie zu treffen sind. In diesen Fällen wird die geringere Kontrolldichte dadurch kompensiert, dass der unionsgerichtlich zu überprüfende Einhaltung von Verfahrens- und Begründungsanforderungen besondere Bedeutung zukommt. Die unionsgerichtliche Kontrolldichte auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts wird den unionsrechtlichen Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz gerecht, was mitunter daraus folgt, dass der Kommission als »Hüterin des Unionsrechts« eine besondere Rolle zukommt.
Autorenporträt
Miriam Muth studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften mit dem Begleitstudium Europäisches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Ihre Dissertation verfasste sie während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, von Prof. Dr. Joachim Suerbaum, welche sie von 2014 bis 2017 ausübte. Von 2016 bis 2018 absolvierte sie das Rechtsreferendariat im Freistaat Bayern. Seit Januar 2019 ist sie als Richterin im Landgerichtsbezirk des Landgerichts Kassel tätig, wobei die Lebenszeiternennung zur Richterin am Landgericht im Jahr 2022 erfolgte.