Mit dem Vertrag von Maastricht wurde das Prinzip
der Subsidiarität in das Vertragswerk der EU
eingefügt und stellt seitdem eines der tragenden
Elemente der Kompetenzaufteilung zwischen der EU und
deren Mitgliedstaaten dar. In der vorliegenden
Arbeit soll dargestellt werden, inwiefern dieser
rechtliche Begriff überhaupt einer gerichtlichen
Kontrolle zugänglich ist und in welcher Weise der
Europäische Gerichtshof selbst auf die Einfügung
dieses Prinzips in das Primärrecht bisher reagiert
hat.
der Subsidiarität in das Vertragswerk der EU
eingefügt und stellt seitdem eines der tragenden
Elemente der Kompetenzaufteilung zwischen der EU und
deren Mitgliedstaaten dar. In der vorliegenden
Arbeit soll dargestellt werden, inwiefern dieser
rechtliche Begriff überhaupt einer gerichtlichen
Kontrolle zugänglich ist und in welcher Weise der
Europäische Gerichtshof selbst auf die Einfügung
dieses Prinzips in das Primärrecht bisher reagiert
hat.