Am 1. Juli 2002 ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft getreten. Mit dem Strafgerichtshof besteht nunmehr erstmals in der Geschichte des Völkerrechts eine Instanz, die ständig bereit steht, die Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu ahnden. Das Tätigwerden des Gerichtshofs steht indes unter der Voraussetzung, dass dieser seine Gerichtsbarkeit ausüben kann. Die Abhandlung stellt detailliert die hierfür maßgeblichen Bestimmungen des Statuts dar. Interpretiert und analysiert werden die Vorbedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Vorschriften über die Einleitung des Verfahrens. Dabei werden auch grundlegende Probleme, wie etwa die Ausnahmen vom Grundsatz der automatischen Anerkennung der Gerichtsbarkeit sowie die Rolle, die dem VN-Sicherheitsrat innerhalb des Gerichtsbarkeitsregimes zufällt, eingehend behandelt.