Die Arbeit behandelt die Gerichtsorganisation in den Herzogtümern Bremen und Verden sowie im Land Hadeln während des 18. und 19. Jahrhunderts bis zur Einführung der heutigen Gerichtsverfassung 1879. Am Beispiel der ländlich strukturierten Elbe-Weser-Region werden die gesetzgeberischen Leistungen zum Aufbau des Rechtsstaates gewürdigt. Im Mittelpunkt steht die Erfassung der Realität, mit der sich der Gesetzgeber konfrontiert sah und die ihn zu den Reformwerken veranlasste. Die Arbeit ist gekennzeichnet durch eine umfangreiche Ausbreitung des Aktenmaterials, so dass sie zugleich die Aufgabe einer Quellendokumentation übernimmt. Wegen der noch nicht vollzogenen Trennung von Justiz und Verwaltung ist zudem in Ansätzen eine bislang fehlende Verwaltungsgeschichte der Region entstanden.