Die Regelungen zur natürlichen Geschäftsunfähigkeit in §§ 104 Nr. 2, 105 BGB sind seit Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 unverändert geblieben. Angesichts der für den historischen Gesetzgeber unabsehbaren Entwicklungen seither stellt sich die Frage, ob das diesen Regelungen zugrundeliegende Verständnis einer absoluten Reichweite der Geschäfts(un)fähigkeit noch haltbar ist. Dieses bietet für Personen, die aufgrund einer krankhaften geistigen Störung in den schwer zu beurteilenden Graubereich zwischen freier Willensbestimmung und deren Ausschluss fallen, lediglich die alternativen Extreme des übertriebenen sowie des völlig verwehrten Schutzes für alle Rechtsgeschäfte. Die rechtsvergleichende Untersuchung dieser Fragestellung gibt einen umfassenden Überblick über das Institut der Geschäftsunfähigkeit Erwachsener in Deutschland sowie der Schweiz und plädiert für eine Fortbildung der Dogmatik des deutschen Rechts mithilfe eines relativen Verständnisses der Geschäfts(un)fähigkeit.