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Die gescheiterte Neugliederung Berlin-Brandenburg. - Keunecke, Ulrich
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Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben mit Berlin und Brandenburg die politischen Kräfte zweier Länder deren Neugliederung versucht und in einem Staatsvertrag die Modalitäten ihrer angestrebten Fusion geregelt.
Die von dem Vorhaben betroffenen verfassungsrechtlichen Materien behandelt der Autor im ersten Kapitel. Es geht um die Qualität der seinerzeit zur Verfügung stehenden grundgesetzlichen Neugliederungsoptionen, die inhaltlichen Anforderungen an eine Länderneugliederung mittels Neugliederungsvertrag, die Grundlagen eines Neugliederungsvertrages sowie das…mehr

Produktbeschreibung
Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben mit Berlin und Brandenburg die politischen Kräfte zweier Länder deren Neugliederung versucht und in einem Staatsvertrag die Modalitäten ihrer angestrebten Fusion geregelt.

Die von dem Vorhaben betroffenen verfassungsrechtlichen Materien behandelt der Autor im ersten Kapitel. Es geht um die Qualität der seinerzeit zur Verfügung stehenden grundgesetzlichen Neugliederungsoptionen, die inhaltlichen Anforderungen an eine Länderneugliederung mittels Neugliederungsvertrag, die Grundlagen eines Neugliederungsvertrages sowie das Verhältnis zwischen Neugliederung und kooperativem Föderalismus.

An diesen Anforderungen muß sich der Neugliederungs-Vertrag messen lassen. Ulrich Keunecke betrachtet im zweiten Kapitel zunächst die konkreten verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Ferner bestimmt er die vertraglichen Regelungsinhalte und stellt sie den im ersten Kapitel erarbeiteten Anforderungen gegenüber. Der Blick ist hier auch auf die Umsetzung der Volksabstimmungsregelungen gerichtet. Von Bedeutung sind die Motive, derentwegen die Bevölkerung in Brandenburg gegen die Neugliederung stimmte. Es fragt sich, ob die grundgesetzlich erforderliche Berücksichtigung der landsmannschaftlichen Verbundenheit hinreichend beachtet wurde.

Auch wenn sich an einigen wichtigen Stellen des Neugliederungs-Vertrages möglicherweise die Macht der Neugliederungsgegner manifestiert hat, ist es den Regierungen beider Länder gelungen, einen Vertrag zu erarbeiten, der ein i. S. d. Grundgesetzes leistungsfähigeres Land als seine Vorgänger geschaffen hätte. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit der Neugliederungs-Vertrag mit Blick auf die die landsmannschaftliche Verbundenheit berücksichtigenden Volksentscheidregelungen sein Scheitern nicht selbst verschuldet hat.