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Die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen sind in der heutigen Gesellschaft wichtige Themen und zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Das aktuelle Konzept der Kindheit unterscheidet sich deutlich von dem, das in den vergangenen Zeiten in der westlichen Kultur galt. Aus der heutigen Sicht war die Situation der Kinder in den vergangenen Epochen aufgrund der herrschenden Lebensbedingungen überaus schwer und voller Tragik. Seit jeher wurden Kinder vernachlässigt, missbraucht und ausgesetzt. Seit jeher gab es jedoch auch Menschen und später Institutionen, die bedürftigen…mehr

Produktbeschreibung
Die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen sind in der heutigen Gesellschaft wichtige Themen und zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Das aktuelle Konzept der Kindheit unterscheidet sich deutlich von dem, das in den vergangenen Zeiten in der westlichen Kultur galt. Aus der heutigen Sicht war die Situation der Kinder in den vergangenen Epochen aufgrund der herrschenden Lebensbedingungen überaus schwer und voller Tragik. Seit jeher wurden Kinder vernachlässigt, missbraucht und ausgesetzt. Seit jeher gab es jedoch auch Menschen und später Institutionen, die bedürftigen Kindern Unterstützung und Schutz boten. Die vorliegende Arbeit skizziert ein Bild der historischen Evolution der Kindervernachlässigung und der Entwicklung der Kinder- und Jungendhilfe in Deutschland und Polen. Es wird dargestellt, wie die Nachbarländer in verschiedenen geschichtlichen Epochen und unterschiedlichen Gesellschafts- und Rechtssystemen mit Kindern und Jugendlichen umgegangen sind und wie sich die heutigen Systeme entwickelt haben. Die rechtliche Behandlung und die Entwicklung der staatlichen Hilfe stellen die Schwerpunkte der Arbeit dar. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Situation des unehelichen Kindes gelegt, dessen dramatisches Los in der Geschichte beispielhaft ist für die Bedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen.
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Autorenporträt
Lucyna Reh, geboren 1979 in Paczków (Polen), studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach dem Referendariat in Kiel legte sie im Jahr 2012 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Gleichzeitig begann sie ihr Promotionsstudium unter der Betreuung von Prof. Dr. Heribert Ostendorf am Lehrstuhl für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention. Seit 2013 arbeitet sie als freiberufliche Rechtsanwältin. Zudem unterrichtet sie Verbraucherrecht an Schulen und arbeitet als Vortragsreferentin für die Verbraucherzentrale. Ihre Promotion zum Dr. iur. erfolgte im Mai 2016.