In China dient die Gesellschaftervereinbarung als wichtiges Instrument für die Gesellschafter einer GmbH, die Rechtsbeziehung untereinander und ihr Verhältnis zur Gesellschaft zu gestalten. Wegen der Verflechtung zwischen schuldrechtlichen und gesellschaftlichen Rechtsnormen, die auf die Gesellschaftervereinbarung Anwendung finden, stößt die Gesellschaftervereinbarung bei der Klarstellung ihrer Rechtsnatur, der gerichtlichen Anerkennung ihrer Wirksamkeit, der Festlegung bzw. Erweiterung ihrer Bindungswirkung und der Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche auf Schwierigkeiten. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, im Rahmen der geltenden chinesischen Gesetze Antworten auf die obigen Fragen zu finden.
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