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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen ist bei der GbR im BGB nur indirekt von der Gesellschafterversammlung die Rede. Es wird lediglich auf Beschlussfassungen im Gesellschafterkreis abgestellt. Die Regelungen bei der OHG sind nach den Vorgaben des HGB nicht wesentlich ausführlicher. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich unter anderem mit den offen gebliebenden Fragen, wer berechtigt ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in welcher Form dies zu erfolgen hat,…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen ist bei der GbR im BGB nur indirekt von der Gesellschafterversammlung die Rede. Es wird lediglich auf Beschlussfassungen im Gesellschafterkreis abgestellt. Die Regelungen bei der OHG sind nach den Vorgaben des HGB nicht wesentlich ausführlicher. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich unter anderem mit den offen gebliebenden Fragen, wer berechtigt ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in welcher Form dies zu erfolgen hat, welche Fristen einzuhalten sind, wie detailliert die Beschlussfassungen benannt sein müssen, wer und in welcher Form Ergänzungen zur Tagesordnung verlangen kann und was passiert, wenn nicht alle Gesellschafter an der Beschlussfassung mitwirken. Fehlt es an ausführlichen Regelungen im Gesellschaftsvertrag ist der Ablauf aus dem Gesetz abzuleiten. Das Mitwirkungserfordernis aller Gesellschafter und die vorgesehene Einstimmigkeit können zu ungeklärten Entscheidungssituationen führen, die die Gesellschaft in ihrer Handlungsfähigkeit blockieren.
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