Die gesetzliche Ehegattenvertretung als Teil der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Jahr 2021 im Vergleich mit den gesetzlichen Angehörigenvertretungen in Österreich und der Schweiz
Die gesetzliche Ehegattenvertretung als Teil der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Jahr 2021 im Vergleich mit den gesetzlichen Angehörigenvertretungen in Österreich und der Schweiz
Mit der im Jahr 2021 verabschiedeten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde in Deutschland erstmals ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Gesundheitsbereich unter Ehegatten eingeführt. In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare gesetzliche Angehörigenvertretungsrechte bereits seit vielen Jahren. Die Autorin vergleicht die Institute in Deutschland, Österreich und der Schweiz miteinander und stellt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Vertretungsrechte heraus. Darüber hinaus prüft die Autorin die Verfassungskonformität der in Deutschland neu eingeführten Regelung…mehr
Mit der im Jahr 2021 verabschiedeten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde in Deutschland erstmals ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Gesundheitsbereich unter Ehegatten eingeführt. In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare gesetzliche Angehörigenvertretungsrechte bereits seit vielen Jahren. Die Autorin vergleicht die Institute in Deutschland, Österreich und der Schweiz miteinander und stellt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Vertretungsrechte heraus. Darüber hinaus prüft die Autorin die Verfassungskonformität der in Deutschland neu eingeführten Regelung sowie deren Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass das gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht sowohl mit dem in den Grundrechten verankerten körperlichen Selbstbestimmungsrecht des vertretenen Ehegatten als auch mit den Vorgaben der UN-BRK unvereinbar ist.
Bianca Paar studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Pavia (Italien). Während ihres Studiums absolvierte sie die Fachspezifischen Fremdsprachenausbildungen in Englisch und Italienisch. Seit dem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2015 ist sie als Syndikusrechtsanwältin in München tätig. Im Jahr 2022 schloss sie ihr berufsbegleitendes Masterstudium (LL.M.) in Medizinrecht in Dresden ab. Ihr Promotionsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena beendete sie im Dezember 2023.
Inhaltsangabe
A. Einleitung
B. Rechtsvergleich zwischen der deutschen gesetzlichen Ehegattenvertretung durch die Reform mit der gesetzlichen Angehörigenvertretung in Österreich und der Schweiz Sinn und Zweck der Regelungen - Gesetzessystematische Einordnung der gesetzlichen Angehörigenvertretung - Materiell-rechtliche Aspekte der gesetzlichen Angehörigenvertretung
C. Kritische Bewertung des 1358 BGB Verfassungskonformität von 1358 BGB im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG - Vereinbarkeit mit der UN-BRK - Ergebnis Kritik 1358 BGB
B. Rechtsvergleich zwischen der deutschen gesetzlichen Ehegattenvertretung durch die Reform mit der gesetzlichen Angehörigenvertretung in Österreich und der Schweiz Sinn und Zweck der Regelungen - Gesetzessystematische Einordnung der gesetzlichen Angehörigenvertretung - Materiell-rechtliche Aspekte der gesetzlichen Angehörigenvertretung
C. Kritische Bewertung des 1358 BGB Verfassungskonformität von 1358 BGB im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG - Vereinbarkeit mit der UN-BRK - Ergebnis Kritik 1358 BGB
D. Fazit
Literatur- und Sachwortverzeichnis
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