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Nach 566 BGB bedarf ein Mietvertrag über ein Grundstück, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, der gesetzlichen Schriftform. Wird diese nicht eingehalten, gilt der Mietvertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Vorschrift bricht nicht nur mit mehreren Grundsätzen der Lehre vom Rechtsgeschäft; sie hat vor allem enorme praktische Bedeutung. Die Dissertation behandelt die Herstellung und Wahrung der Urkundeneinheit, die Aufrechterhaltung formnichtiger Mietverträge und die Geltung des 566 BGB in den neuen Bundesländern. Bei aller Dogmatik verliert sie dabei die Gepflogenheiten des modernen Rechtsverkehrs nicht aus den Augen.…mehr

Produktbeschreibung
Nach 566 BGB bedarf ein Mietvertrag über ein Grundstück, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, der gesetzlichen Schriftform. Wird diese nicht eingehalten, gilt der Mietvertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Vorschrift bricht nicht nur mit mehreren Grundsätzen der Lehre vom Rechtsgeschäft; sie hat vor allem enorme praktische Bedeutung. Die Dissertation behandelt die Herstellung und Wahrung der Urkundeneinheit, die Aufrechterhaltung formnichtiger Mietverträge und die Geltung des 566 BGB in den neuen Bundesländern. Bei aller Dogmatik verliert sie dabei die Gepflogenheiten des modernen Rechtsverkehrs nicht aus den Augen.
Autorenporträt
Die Dissertation wurde von Prof. Hans-Leo Weyers an der Universität Frankfurt/M., betreut.
Der Autor ist Anwalt mit Schwerpunkten im Umwelt- und Mietrecht.