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Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: Politik im Mehrebenensystem, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder hat sie mitbekommen: die aufwühlenden Debatten um die gesetzliche Frauenquote in Deutschland. Spitzenpolitiker warfen sich gegenseitig "Weinerlichkeit", "Macho- Gehabe", "Frauenprobleme" und "schlechte Kinderstuben" vor und der ehemalige ThyssenKrupp-Chef Gerhard Cromme belehrte einige Top Juristinnen des Landes darüber, dass Aufsichtsräte keine Kaffeekränzchen seien. Doch nachdem Frau Merkel und Herr…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: Politik im Mehrebenensystem, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder hat sie mitbekommen: die aufwühlenden Debatten um die gesetzliche Frauenquote in Deutschland. Spitzenpolitiker warfen sich gegenseitig "Weinerlichkeit", "Macho- Gehabe", "Frauenprobleme" und "schlechte Kinderstuben" vor und der ehemalige ThyssenKrupp-Chef Gerhard Cromme belehrte einige Top Juristinnen des Landes darüber, dass Aufsichtsräte keine Kaffeekränzchen seien. Doch nachdem Frau Merkel und Herr Gabriel die Angelegenheit zur Chefsache erklärten und Herr Cromme am Weltfrauentag zurücktrat, steht nun fest: der Gesetzesentwurf für eine festgelegte Frauenquote in Deutschland wurde am elften Dezember vom Kabinett beschlossen. Doch was genau bedeutet das? Nach monatelangen Koalitionsverhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD nun auf einen Kompromiss in Sachen Genderquote geeinigt. Voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Großunternehmen ist es vom ersten Januar 2016 an auferlegt, ihre Aufsichtspositionen bei Neuwahlmit mindestens dreißig Prozent weiblichen Kandidatinnen zu besetzen. Sollte ein Großunternehmen keine geeignete weibliche Bewerberin findet, wird diese Stelle unbesetzt bleiben, so die Sanktion. Betroffen sind von diesem Gesetzesentwurf ca. 108 deutsche Großunternehmen sowie 3500 weitere, börsennotierte oder voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen, welche die Auflage haben, ab dem Jahr 2015 Unternehmensziele zu formulieren, die den Frauenanteil unter ihren Führungspersönlichkeiten deutlich anheben. Diese beziehen sich sowohl auf Aufsichtsräte, als auch Vorstandspositionen und das oberste Management. Darüber hinaus werden Ziele und deren Erreichung für die Öffentlichkeit transparent gemacht. Härtefallregelungen oder Sanktionen, für den Fall, dass Unternehmen nach erstmaligem Erreichen der dreißig Prozent erneut unter die gesetzlich festgelegteFrauenquote fallen, sind bisher nicht vorgesehen. Die Regierung möchte in solchen Fällen vorerst auf den sozialen Druck von Medien und Gesellschaft setzen.
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