Spanien ist ein Mehrrechtsstaat. Neben das Zivilrecht des Código Civil treten insbesondere im Erbrecht partikulare Rechte der autonomen Gebietseinheiten (Foralrechtsgebiete). Sind derartige Foralrechte betroffen, kann es bei der Lösung erbrechtlicher Fälle zu weitreichenden Unterschieden kommen. Ob und in welcher Form ein Foralrecht zur Anwendung kommt, entscheidet das interlokale Privatrecht. Das eigentümliche Rechtsinstitut der viudedad aragonesa verleiht dem überlebenden Ehegatten eine besondere Rechtsstellung und findet selbst als aragonesisches Rechtsinstitut Eingang in den gemeinspanischen Código Civil . Ist deutsches Recht neben spanischem Recht anzuwenden, kann es zu ungewollten Verschiebungen der Rechtspositionen von Beteiligten kommen. Man spricht von Normenwidersprüchen. Die praktische Relevanz dieses Themenkreises ist hoch; auch vor dem Hintergrund eines geplanten vereinheitlichten Europäischen Kollisionsrechts. Nach Schätzungen sind allein 300.000 Bundesbürger Eigentümer von Immobilien in Spanien. Die Betroffenen müssen nicht nur vorsorgen, sondern fragen sich auch nach Sicherungsmöglichkeiten in Erbschein und Grundbuch.