Die gestörte Gesamtschuld stellt bereits nach deutschem Sachrecht ein sehr umstrittenes Problemfeld dar. Eine besondere Verschärfung erhält der Interessenkonflikt aber, wenn die Mitschuldner nach unterschiedlichen Rechtsordnungen verpflichtet sind. Es stellt sich hier die Frage, was es für die Auflösung des Mehrpersonenverhältnisses bedeutet, wenn der Gläubiger einen der Schuldner nicht in Anspruch nehmen kann, die betroffenen Rechtsordnungen die Auswirkungen dieser Privilegierung im Dreipersonenverhältnis aber unterschiedlich beurteilen. Anna-Lisa Kühn untersucht die Möglichkeit der Entstehung einer solchen "gestörten Gesamtschuld im Internationalen Privatrecht" durch exemplarische Gegenüberstellung der Auflösung des zugrundeliegenden Interessenkonflikts nach englischem und deutschem Sachrecht und entwickelt die kollisionsrechtliche Behandlung dieser Konstellation unter Geltung der Verordnungen Rom I und Rom II.