Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Gesundheitswissenschaften, einseitig bedruckt, Note: 1,7, SRH Hochschule Riedlingen, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: EinführungBis Ende 2005 war das Gesundheitssystem in der Niederlanden nach dem deutschen Muster organisiert. Die Gesundheitsversorgung erfolgte auf sehr hohem Niveau, wobei jeder Bürger Zugang zum System hatte und die Kosten im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarstaaten zunächst verhältnismäßig niedrig waren (Böcker et al., 2001).Aufgrund einer starken Erhöhung der Kosten zur Erhaltung dieses Systems ohne spürbare Verbesserung in der medizinischen Versorgung, in der insbesondere lange Wartezeiten bei fehlender Koordinierung sowie zunehmend Leistungseinschränkungen zu beobachten waren, wurde die Toleranzgrenze der Bevölkerung überschritten.Aus diesen Gründen wurde die Notwendigkeit einer umfassenden Reform immer dringender.Am 01.01.2006 änderte sich das niederländische Krankenversicherungssystem. Seit dem gibt es eine neue Krankenversicherung für alle , die sich durch die Fusionierung von gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen auf dem Prinzip einer Basisversicherung für alle Bürger stützt. 1. Das Versicherungssystem in den Niederlanden1.1 Das alte System Ein RückblickDas Gesundheitssystem der Niederlande, das grundsätzlich 1942 von der deutschen Besatzung eingeführt wurde, basierte auf dem Sozialversicherungsprinzip und entsprach einer Mischfinanzierung aus staatlichen und privaten Geldern.Eigentlich bestand das System aus drei Säulen: a) einer Sozialversicherung - das Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten (AWBZ); b) einer Krankenversicherung nach deutschem Muster; c) einer privaten Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang.Alle Bürger waren primär durch das AWBZ versichert. Darüber hinaus waren fast zwei Drittel der Niederländer in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert, da ihr versicherungspflichtiges Jahreseinkommen die Grenze von ca. 28.000 Euro nicht überstieg. Versicherte, die diese Einkommensgrenze überschritten sowie Selbständige und Staatsbeamte, wurden automatisch privat versichert, so dass es in diesem Modell keine freiwillig gesetzlich Krankenversicherten gab. Daraus resultierte, dass ungefähr 30 Prozent der Bevölkerung privat versichert war. Die Leistungen der Privatversicherungen unterschieden sich jedoch nur wenig von jenen der Krankenkasse (Jachertz, 2004).
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