Im Rahmen dieser Untersuchung wird die Praxis der Gewerkschaftsarbeit in Brasilien unter dem Gesichtspunkt der Gewerkschaftspluralität betrachtet, die im Widerspruch zu den Bestimmungen der Bundesverfassung von 1988 steht, d.h. zu den Bestimmungen über die gewerkschaftliche Einheit. Dies steht jedoch im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsverträgen, die Brasilien ratifiziert hat und die allen Arbeitnehmern das Recht garantieren, sich frei zu vereinigen, auch zu Arbeitszwecken, der legitimsten Ausübung der Gewerkschaftsfreiheit. Wenn es um die Verteidigung dieser Rechte geht, besteht ein direkter Zusammenhang mit Demokratie und Freiheit; außerdem kann man ohne Freiheit nicht von Demokratie sprechen und umgekehrt. Ziel der Untersuchung ist es, das brasilianische Regulierungssystem, dessen strukturelle Grundlage die Einzigartigkeit der Gewerkschaften ist, durch eine konzeptionelle und historische Analyse aus der Perspektive des Prinzips der Gewerkschaftsfreiheit zu kritisieren.
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