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Die Arbeit widmet sich dem Kernpunkt aller Bundesstaatlichkeit, nämlich der Frage, welches Maß an bundesstaatlicher Integration in einem bundesstaatlichen Gebilde notwendig ist. Im Mittelpunkt stehen hierbei gerade auch Überlegungen, wann diesbezüglich ein Grad erreicht ist, der die Leistungsfähigkeit des Bundesstaates gefährdet. Die Untersuchung nähert sich ihrem juristischen Kern über eine zunehmende Konkretisierung von allgemeinpolitischen Beobachtungen über politwissenschaftliche und empirische Erwägungen und mündet am Ende in verfassungspolitische Handlungsempfehlungen. Dabei wird…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit widmet sich dem Kernpunkt aller Bundesstaatlichkeit, nämlich der Frage, welches Maß an bundesstaatlicher Integration in einem bundesstaatlichen Gebilde notwendig ist. Im Mittelpunkt stehen hierbei gerade auch Überlegungen, wann diesbezüglich ein Grad erreicht ist, der die Leistungsfähigkeit des Bundesstaates gefährdet. Die Untersuchung nähert sich ihrem juristischen Kern über eine zunehmende Konkretisierung von allgemeinpolitischen Beobachtungen über politwissenschaftliche und empirische Erwägungen und mündet am Ende in verfassungspolitische Handlungsempfehlungen. Dabei wird insbesondere dem normativen Leistungsvermögen der im Grundgesetz enthaltenen Formeln von der "Gleichwertigkeit" (Art. 72 Abs. 2 GG) bzw. "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" (Art. 106 Abs. 3 S. 4 Nr. 2 GG) nachgegangen. Im Mittelpunkt steht letztlich die Frage, ob die Einheitlichkeit bzw. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als verfassungsrechtliches Gebot des Grundgesetzes oder zumindest als tauglicher verfassungspolitischer Richtwert anzusehen ist. Ein verfassungsrechtlich verbindliches Vereinheitlichungsgebot lässt sich dem Grundgesetz nach eingehender Analyse im Ergebnis nicht entnehmen.
Autorenporträt
Der Autor: Thilo Rohlfs, geboren 1979 in Eckernförde; 2000-2005 Studium der Rechtswissenschaft in Kiel; März 2005 Erstes juristisches Staatsexamen; seit 2007 Dozent für öffentliches Recht und Strafrecht bei einem juristischen Repetitorium; seit 2007 Referendar beim Oberlandesgericht Schleswig.