Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung wurde 1972 eingeführt und leidet seither unter wiederkehrender Kritik aus der Wissenschaft. Auch nach vielen Gesetzesänderungen seit der Einführung offenbart die Hinzurechnungsbesteuerung unverändert große Schwächen. Diese Arbeit analysiert die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung zum Stand November 2020 und schließt danach mit Reformüberlegungen an. Dabei wird ein neuer Schritt gewagt, indem nicht nur eine Reform der Hinzurechnungsbesteuerung vorgeschlagen wird, sondern die globale Mindestbesteuerung als ein neues Besteuerungskonzept die bekannten Regelungen ersetzen soll. Gleichzeitig mit den Arbeiten des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS wurde eine globale Mindestbesteuerung aus der deutschen Brille heraus entwickelt, wobei sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede zwischen beiden Vorschlägen zu erkennen sind. Die Arbeit konzentriert sich insbesondere auf die Vereinbarkeit einer globalen Mindestbesteuerung mit höherrangigem Recht und konkreten Überlegungen zur Ausgestaltung einer globalen Mindestbesteuerung im deutschen Steuerrecht.
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