Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen (Steuern und Prüfungswesen), Veranstaltung: Einkommensteuer - Unternehmensbesteuerung, 76 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die sowohl handels- als auch steuerrechtliche Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften hat zur Entstehung von sog. Mischformen geführt, die es ermöglichen, die strukturellen Vorteile einer Kapitalgesellschaft in einzigartiger Weise mit den steuerlichen Vorzügen einer Personengesellschaft zu vereinen, ohne dass den beteiligten Gesellschaften ihre Selbständigkeit genommen wird.
Eine besondere Bedeutung unter den handelsrechtlichen Personengesellschaften nimmt hierbei die GmbH & Co. KG ein, welche das Ergebnis eines echten Entwicklungsprozesses in der Wirtschaftspraxis darstellt. Die GmbH & Co. KG erfreut sich im Bereich der mittelständischen Wirtschaft und speziell im Bereich der Familienunternehmen ungebrochener Beliebtheit. Weder die Abschaffung der Vermögensteuer noch der Wechsel vom körper-schaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren mit einem KSt-Satz von 25% noch die im selben Jahr mit dem in Kraft getretenen KapCoRiLiG eingeführte Prüfungs- und Offenlegungspflicht der GmbH & Co. KG, haben zu einer Stagnation der erheblichen Verbreitung dieser Unternehmensform geführt.
Als Mischform bedeutet die GmbH & Co. KG eine echte Herausforderung für die rechtliche und steuerliche Beratungspraxis. Die steuerliche Betreuung von GmbH & Co. KGs ist durch viele Einzelprobleme in der Regel deutlich komplizierter als die Beratung und Bearbeitung von Einzelunternehmen bzw. Kapitalgesellschaften. Zu diesen Einzelproblemen gehören u. a. die Gewinnermittlung, die Gewinnverteilung, das steuerliche Betriebsvermögen mit Sonder- und Ergänzungsbilanzen, die Umwandlung in die Rechtsform der GmbH & Co. KG, der Verlustausgleich nach
15a EStG, die Änderung der Gesellschaftsverhältnisse, die Realteilung, die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung sowie die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen, wovon selbstverständlich nicht alle im Rahmen dieser Diplomarbeit behandelt werden.
Es ist nahezu nur allzu verständlich, dass bei bestimmten Interessenlagen sich die Praxis der GmbH & Co. KG als Gestaltungsinstrument bedient, um die Unterschiede zur klassischen Personengesellschaft, aber auch zur GmbH zu nutzen.
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Eine besondere Bedeutung unter den handelsrechtlichen Personengesellschaften nimmt hierbei die GmbH & Co. KG ein, welche das Ergebnis eines echten Entwicklungsprozesses in der Wirtschaftspraxis darstellt. Die GmbH & Co. KG erfreut sich im Bereich der mittelständischen Wirtschaft und speziell im Bereich der Familienunternehmen ungebrochener Beliebtheit. Weder die Abschaffung der Vermögensteuer noch der Wechsel vom körper-schaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren mit einem KSt-Satz von 25% noch die im selben Jahr mit dem in Kraft getretenen KapCoRiLiG eingeführte Prüfungs- und Offenlegungspflicht der GmbH & Co. KG, haben zu einer Stagnation der erheblichen Verbreitung dieser Unternehmensform geführt.
Als Mischform bedeutet die GmbH & Co. KG eine echte Herausforderung für die rechtliche und steuerliche Beratungspraxis. Die steuerliche Betreuung von GmbH & Co. KGs ist durch viele Einzelprobleme in der Regel deutlich komplizierter als die Beratung und Bearbeitung von Einzelunternehmen bzw. Kapitalgesellschaften. Zu diesen Einzelproblemen gehören u. a. die Gewinnermittlung, die Gewinnverteilung, das steuerliche Betriebsvermögen mit Sonder- und Ergänzungsbilanzen, die Umwandlung in die Rechtsform der GmbH & Co. KG, der Verlustausgleich nach
15a EStG, die Änderung der Gesellschaftsverhältnisse, die Realteilung, die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung sowie die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen, wovon selbstverständlich nicht alle im Rahmen dieser Diplomarbeit behandelt werden.
Es ist nahezu nur allzu verständlich, dass bei bestimmten Interessenlagen sich die Praxis der GmbH & Co. KG als Gestaltungsinstrument bedient, um die Unterschiede zur klassischen Personengesellschaft, aber auch zur GmbH zu nutzen.
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