Diese Arbeit ermöglicht die umfassende Einordnung des - bislang weithin als Rechtsexklave betrachteten - Gnadenrechts ins rechtsstaatliche Gefüge des Grundgesetzes. Sie untersucht zunächst rechtsdogmatische Struktur und staatsrechtliche Stellung der Gnade. Zur Lösung der Frage nach der Rechtsbindung von Gnadenakten greift sie auch auf Erkenntnisse der neueren katholischen und protestantischen Gnadenlehren zurück. Auf der Basis der grundsätzlichen Rechtsgebundenheit des Gnadenhandelns wird sodann zu den heutigen Funktionen der Gnade, zur Zustimmungsbedürftigkeit und zur Justitiabilität von Gnadenakten Stellung genommen. Der Bestand vorhandener gesetzlicher Regelungen des Gnadenrechts wird als ungenügend aufgezeigt. Schließlich wird eine - rechtsstaatlichen Anforderungen genügende - Neukonzeption des Gnadenverfahrens diskutiert.