In diesem Buch sollen die Fälle kurz dargestellt werden, in denen rumänische Gerichte berechtigt sind, auf einen bestimmten Vertrag ein anderes Recht anzuwenden als das von den Vertragsparteien gewählte. All diese Fälle sind Grenzen des Grundsatzes der Parteiautonomie im Internationalen Privatrecht. Diese Grenzen stellen in der Regel entweder das kulturelle oder historische Erbe des Rechtssystems des jeweiligen Gerichts dar oder das Bemühen des Gesetzgebers, seine eigenen Bürger zu schützen. Im rumänischen internationalen Privatrecht sind die Grenzen des Grundsatzes der Parteiautonomie, die Gegenstand dieser Studie sind, die folgenden: öffentliche Ordnung, zwingende Bestimmungen, Betrug, die Unmöglichkeit, den Inhalt eines ausländischen Gesetzes zu bestimmen, das Nichtvorhandensein eines ausländischen Elements und das Erfordernis, dass die von den Parteien gewählten Regeln Gesetze und keine Rechtsnormen sind.