Ziel dieses Artikels ist es, das Gleichgewicht zwischen den verfassungsmässig garantierten Rechten - Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte - im Lichte der verfassungsmässigen Werte und der zivilrechtlichen Haftung zu analysieren. Die Bundesverfassung garantiert die Freiheit der gesellschaftlichen Kommunikation (Art. 220 Abs. 1) sowie die Gedankenfreiheit, die freie Äusserung dieser Gedanken und den Zugang zu Informationen. Die Verfassung schützt aber auch die Persönlichkeitsrechte - das Recht auf Ruf, Ehre und Ansehen -, die durch die journalistische Tätigkeit oft verletzt werden. Die Lösung dieses Konflikts liegt jedoch nicht in der Verweigerung eines dieser Rechte, sondern in der Abwägung und dem Ausgleich ihrer Anwendung, damit sie unter Beachtung der Verfassungsgrundsätze harmonisch nebeneinander bestehen. Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, umfasst das methodische Verfahren, das in dieser Arbeit angewandt werden soll, eine Untersuchung des Gesetzes, der Doktrin undder Rechtsprechung.
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