Zum 1. Januar 1973 wurde der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle (Westf.) und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung war nicht konfliktfrei. Wie liefen die Diskussionen ab? Wo gab es Unterstützung und wer leistete Widerstand? Wer hielt die Gründung für ein 'schlechtes Theaterstück' und wer für die 'bestmögliche Lösung'? Wie groß war der Entscheidungsspielraum der beteiligten Kreise und Kommunen? Diesen Fragen geht das Buch anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums des Kreises Gütersloh nach.
Zum 1. Januar 1973 wurde der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle (Westf.) und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung war nicht konfliktfrei. Wie liefen die Diskussionen ab? Wo gab es Unterstützung und wer leistete Widerstand? Wer hielt die Gründung für ein 'schlechtes Theaterstück' und wer für die 'bestmögliche Lösung'? Wie groß war der Entscheidungsspielraum der beteiligten Kreise und Kommunen? Diesen Fragen geht das Buch anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums des Kreises Gütersloh nach.
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Veröffentlichungen aus dem Kreisarchiv Gütersloh 17
statt Autor steht hier das stark gekürzte Inhaltsverzeichnis Grußwort ¿ 9 1. Einleitung ¿ 11 2. Die Kreise Halle (Westf.) und Wiedenbrück vor der kommunalen Neugliederung ¿ 13 3. Kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen ¿ 52 4. Neugliederung des Kreises Halle (Westf.) ¿ 72 5. Neugliederung des Kreises Wiedenbrück ¿ 111 6. Zuordnung Harsewinkels zum Kreis Gütersloh ¿ 122 7. Zuordnung Schloß Holte-Stukenbrocks zum Kreis Gütersloh ¿ 142 8. Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages ¿ 149 9. Verabschiedung des Bielefeld-Gesetzes ¿ 158 10. Sichtbare Zeichen für den Kreis Gütersloh ¿ 167 11. Zusammenfassung ¿ 183 12. Anmerkungen ¿ 186 13. Quellen- und Literaturverzeichnis ¿ 201
Inhaltsangabe
Grußwort - 91. Einleitung - 112. Die Kreise Halle (Westf.) und Wiedenbrück vor der kommunalen Neugliederung - 133. Kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen - 524. Neugliederung des Kreises Halle (Westf.) - 725. Neugliederung des Kreises Wiedenbrück - 1116. Zuordnung Harsewinkels zum Kreis Gütersloh - 1227. Zuordnung Schloß Holte-Stukenbrocks zum Kreis Gütersloh - 1428. Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages - 1499. Verabschiedung des Bielefeld-Gesetzes - 15810. Sichtbare Zeichen für den Kreis Gütersloh - 16711. Zusammenfassung - 18312. Anmerkungen - 18613. Quellen- und Literaturverzeichnis - 201stark gekürzt
Grußwort - 91. Einleitung - 112. Die Kreise Halle (Westf.) und Wiedenbrück vor der kommunalen Neugliederung - 133. Kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen - 524. Neugliederung des Kreises Halle (Westf.) - 725. Neugliederung des Kreises Wiedenbrück - 1116. Zuordnung Harsewinkels zum Kreis Gütersloh - 1227. Zuordnung Schloß Holte-Stukenbrocks zum Kreis Gütersloh - 1428. Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages - 1499. Verabschiedung des Bielefeld-Gesetzes - 15810. Sichtbare Zeichen für den Kreis Gütersloh - 16711. Zusammenfassung - 18312. Anmerkungen - 18613. Quellen- und Literaturverzeichnis - 201stark gekürzt
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