Das Werk vergleicht das deutsche und das angelsächsische Gründungsrecht. In Deutschland ist die Gründung von Kapitalgesellschaften vergleichsweise langwierig und teuer. Die angelsächsischen Rechtsordnungen erlauben hingegen schnelle und kostengünstige Gründungen. Während das deutsche Recht die Interessen von Gläubigern, Mitgründern und Anlegern bereits im Zeitpunkt der Gründung berücksichtigt, sorgt das angelsächsische Recht überwiegend erst nach dem Entstehen der Gesellschaft für einen entsprechenden Schutz. Der Autor beleuchtet die Vor- und Nachteile beider Systeme und kommt zu dem Schluss, dass das deutsche Gründungsrecht nicht reformbedürftig ist und rechtspolitische Gründe für dessen Erhalt sprechen.