Die Bundesregierung steht an der Spitze einer hierarchisch organisierten Verwaltungsbürokratie. Trotzdem muss ihre Funktion von der Verwaltung unterschieden werden. Mathias Honer zeigt, dass das Grundgesetz der Bundesregierung eine eigenständige Funktion im Verfassungssystem zuweist. Er beleuchtet, welchen spezifischen funktionellen Beitrag die Bundesregierung aufgrund ihrer institutionellen Entscheidungsbedingungen für die gewaltengeteilte Rechtserzeugung erbringt. Zusammengefasst zu einer grundgesetzlichen "Theorie der Regierung" überträgt er diese Erkenntnisse auf konkrete rechtsdogmatische Probleme. Neben Fragestellungen im Verhältnis von Regierung, Parlament und Verwaltung eröffnet sich hierfür insbesondere ein aktuelles Anwendungsfeld in Gestalt der Regierungskommunikation. Der verfassungsrechtlichen Untersuchung gehen methodische Überlegungen voraus, die die Ermittlung und Anwendung einer "Theorie der Regierung" leiten.