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Die Grundrechtsrüge im Zivilprozess gibt dem Zivilrechtspraktiker die erforderlichen Hinweise für den richtigen Umgang mit Verfassungsrecht im Zivilprozess. Diese Thematik betrifft nicht etwa nur die Verfahrensgrundrechte wie das Gebot des effektiven Rechtsschutzes oder den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Sie ist auch für die materiellen Grundrechte, so das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Willkürverbot, die Meinungsfreiheit, Ehe und Familie oder auch Berufsfreiheit sowie die Eigentumsgarantie von erheblicher Bedeutung. Zugrunde gelegt wird anhand einer Vielzahl von Fallbeispielen die…mehr

Produktbeschreibung
Die Grundrechtsrüge im Zivilprozess gibt dem Zivilrechtspraktiker die erforderlichen Hinweise für den richtigen Umgang mit Verfassungsrecht im Zivilprozess. Diese Thematik betrifft nicht etwa nur die Verfahrensgrundrechte wie das Gebot des effektiven Rechtsschutzes oder den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Sie ist auch für die materiellen Grundrechte, so das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Willkürverbot, die Meinungsfreiheit, Ehe und Familie oder auch Berufsfreiheit sowie die Eigentumsgarantie von erheblicher Bedeutung.
Zugrunde gelegt wird anhand einer Vielzahl von Fallbeispielen die jüngste Rechtsprechung des BVerfG. Der Autor, der Stuttgarter Verfassungsrechtler RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Verfasser des Recht der Verfassungsbeschwerde und eines Kommentars zum BVerfGG, schöpft bei dieser Darstellung aus einer langjährigen Erfahrung als Verfassungsbeschwerde-Anwalt.
Sie wissen: Die Anhörungsrüge nach
321a ZPO kann immer nur gegen verfahrensbeendende Entscheidungen erhoben werden. Sie ist zudem auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs beschränkt. Als Anwalt müssen Sie sich aber auch stets fragen, ob Sie in den Verfahrensabschnitten, die der Endentscheidung vorausgehen, eine Grundrechtsrüge erheben müssen, wenn Ihr Mandant für den Fall einer ihm ungünstigen Entscheidung an eine Verfassungsbeschwerde denkt. Die Neuerscheinung "Die Grundrechtsrüge im Zivilprozess" gibt Ihnen als Zivilrechtspraktiker wichtige Hinweise für den richtigen Umgang mit dem Verfassungsrecht im Zivilprozess. Sie profitieren von hohem Praxisbezug: Zugrunde gelegt wird anhand einer Vielzahl von Fallbeispielen die jüngste Rechtsprechung des BVerfG. Das steht für geballte Kompetenz: Der Verfasser ist der bekannte Stuttgarter Verfassungsrechtler und Autor Prof. Dr. Rüdiger Zuck. Wer sonst bietet Ihnen einen vergleichbaren Erfahrungsschatz?
Autorenporträt
RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck