Verfassungsgerichte können »Motor« oder »Bremse« für soziale, technische und rechtliche Veränderungen sein. Bei der Kreation neuer Grundrechte üben die Verfassungsgerichte eine »mitkonstituierende Gewalt« aus. Diese mitkonstituierende Gewalt äußert sich in der Kontrolle von Verfassungsänderungsgesetzen, in der Verfassungswandlung und vornehmlich in der Kreation neuer Grundrechte. Die Kreation neuer Grundrechte durch die »grundrechtsschaffende Gewalt« (d.h. Verfassungsgerichte) wirft wichtige Probleme und Herausforderungen für die Dogmatik. Bislang hat sich diese nicht mit diesen Problemen…mehr
Verfassungsgerichte können »Motor« oder »Bremse« für soziale, technische und rechtliche Veränderungen sein. Bei der Kreation neuer Grundrechte üben die Verfassungsgerichte eine »mitkonstituierende Gewalt« aus. Diese mitkonstituierende Gewalt äußert sich in der Kontrolle von Verfassungsänderungsgesetzen, in der Verfassungswandlung und vornehmlich in der Kreation neuer Grundrechte. Die Kreation neuer Grundrechte durch die »grundrechtsschaffende Gewalt« (d.h. Verfassungsgerichte) wirft wichtige Probleme und Herausforderungen für die Dogmatik. Bislang hat sich diese nicht mit diesen Problemen befasst, obwohl sie nicht nur in der Theorie, sondern auch in der grundrechtlichen Praxis von großer Bedeutung sind. Um eine unverhältnismäßige Expansion des Grundrechtskatalogs und die Etablierung unnötiger oder praktisch wirkungsloser Grundrechte zu vermeiden, müssen die Verfassungsgerichte über eine spezifische Methodik verfügen.
Jorge Luis León Vásquez studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Lima. 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgericht von Peru; 2016 Promotion; 2017 Professor für Verfassungsrecht und Rechtsvergleichung an der Pontificia Universidad Católica del Perú; 2021 Postdoc an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; 2021 Postdoc-Stipendiat in der Kategorie Erfahrener Wissenschaftler der Alexander von Humboldt-Stiftung; 2022 Mitglied der Studiengruppe Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte des Rechtsstaatsprogramms für Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung; 2023 Wissenschaftlicher Botschafter für den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Inhaltsangabe
A. Einführung
B. Bestandaufnahme Verfassungsgerichtliche Bestandsaufnahme - Dogmatische Bestandaufnahme
C. Begriffliche Klarstellungen Begriffliche Ursprünge - »Anerkennung«, »Positivierung«, »Entwicklung« und »Kreation« der Grundrechte
D. Kreationsimpulse für Grundrechte Grundrechte und soziale Wirklichkeit - Relationen - Impulse zur Transformation der Grundrechte - »Resilienz« der Grundrechtsnormen - Verfassungsgerichte: »Vorreiter« des gesellschaftlichen Wandels? - Verfassungsgerichte: »letzter Interpret« der sozialen Veränderungen?
E. Die grundrechtsschaffende Gewalt Eine Institution, verschiedene Typisierungen - Funktion und Gewalt der Verfassungsgerichte bei der Kreation neuer Grundrechte - Mitkonstituierende Funktion der Verfassungsgerichte
F. Dogmatische Fragen bei der Kreation neuer Grundrechte Echte Grundrechte? - Rangordnung neuer Grundrechte - Schutzbereiche neuer Grundrechte - Grenzen der neuen Grundrechte - Interpretation neuer Grundrechte - Wandel der neuen Grundrechte
G. Vorschlag einer Methodik zur Prüfung der Kreation neuer Grundrechte durch die Verfassungsgerichte Notwendigkeit einer Methodik - Einblick in das Völkerrecht und das vergleichende Verfassungsrecht - Eigener Vorschlag einer fünfstufigen Methodik zur Prüfung der Schaffung neuer Grundrechte
H. Anwendung der Methodik am Beispiel der Bundesnotbremse II-Entscheidung des BVerfG Vorüberlegungen - Kontextualisierung der Entscheidung des BVerfG - Die Kreation des »Rechts auf schulische Bildung« durch das BVerfG
I. Ergebnis Neue Grundrechte zu erfinden ist Sache der Verfassungsgerichte
B. Bestandaufnahme Verfassungsgerichtliche Bestandsaufnahme - Dogmatische Bestandaufnahme
C. Begriffliche Klarstellungen Begriffliche Ursprünge - »Anerkennung«, »Positivierung«, »Entwicklung« und »Kreation« der Grundrechte
D. Kreationsimpulse für Grundrechte Grundrechte und soziale Wirklichkeit - Relationen - Impulse zur Transformation der Grundrechte - »Resilienz« der Grundrechtsnormen - Verfassungsgerichte: »Vorreiter« des gesellschaftlichen Wandels? - Verfassungsgerichte: »letzter Interpret« der sozialen Veränderungen?
E. Die grundrechtsschaffende Gewalt Eine Institution, verschiedene Typisierungen - Funktion und Gewalt der Verfassungsgerichte bei der Kreation neuer Grundrechte - Mitkonstituierende Funktion der Verfassungsgerichte
F. Dogmatische Fragen bei der Kreation neuer Grundrechte Echte Grundrechte? - Rangordnung neuer Grundrechte - Schutzbereiche neuer Grundrechte - Grenzen der neuen Grundrechte - Interpretation neuer Grundrechte - Wandel der neuen Grundrechte
G. Vorschlag einer Methodik zur Prüfung der Kreation neuer Grundrechte durch die Verfassungsgerichte Notwendigkeit einer Methodik - Einblick in das Völkerrecht und das vergleichende Verfassungsrecht - Eigener Vorschlag einer fünfstufigen Methodik zur Prüfung der Schaffung neuer Grundrechte
H. Anwendung der Methodik am Beispiel der Bundesnotbremse II-Entscheidung des BVerfG Vorüberlegungen - Kontextualisierung der Entscheidung des BVerfG - Die Kreation des »Rechts auf schulische Bildung« durch das BVerfG
I. Ergebnis Neue Grundrechte zu erfinden ist Sache der Verfassungsgerichte
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