Der Staat hat die Aufgabe eine "flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen", im Postgesetz "Universaldienst" genannt, zu gewährleisten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post stellt diese Grundversorgung sicher. Spätestens seit der Verkündung der PUDLV gibt es bei Verbrauchern und Kommunalverwaltungen einen erheblichen Informationsbedarf über den Umfang des vom Staat gewährleisteten Universaldienstes und der damit zusammenhängenden Verfahrensfragen. Das Werk geht ausführlich auf diese Fragen ein und kommentiert die einzelnen Vorschriften. Beschrieben werden u.a. die Erreichbarkeit von Briefkästen und Postfilialen sowie Brief- und Paketlaufzeiten.