Der Gesetzgeber ermöglicht mit den Regelungen zur gruppeninternen Drittsicherheit erstmals, im Insolvenzverfahren vom starren Rechtsträgerprinzip mit seiner Haftungs- und Vermögenstrennung abzuweichen. Der Autor analysiert den Regelungsgehalt und die möglichen Anwendungsbereiche der Regelungen und ordnet sie in die bestehende Systematik ein. Dabei verknüpft er rechtliche und ökonomische Gedanken und macht die Ergebnisse für die bislang theoretisch geführte Diskussion zu einer materiellen Konsolidierung fruchtbar. Der Autor entwickelt abschließend den Regelungsansatz zu einem materiellen Konzerninsolvenzrecht de lege ferenda, der auf den Säulen fakultativer Konzernvermerk im Handelsregister, wirtschaftliche Anknüpfung ans Kaldor-Hicks-Kriterium und Umsetzung im Insolvenzplanverfahren ruht.