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Der Staat muss für seine finanziellen Interventionen einstehen, insbesondere wenn er das hoheitliche Institut des öffentlichen Kredits nutzt. Die Gewährleistung der öffentlichen Finanzen und ihrer extemporären Besteuerung bedeutet die republikanische Aufrechterhaltung der nationalen Kreditsicherheit und der Moral der öffentlichen Hand. Der Grundsatz der Sittlichkeit, der jede Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung prägt, verlangt von ihr ein tüchtiges und ehrliches Verhalten, immer mit dem Ziel, einen öffentlichen Zweck zu verwirklichen, indem sie Wege beschreitet, die zur Erreichung ihrer…mehr

Produktbeschreibung
Der Staat muss für seine finanziellen Interventionen einstehen, insbesondere wenn er das hoheitliche Institut des öffentlichen Kredits nutzt. Die Gewährleistung der öffentlichen Finanzen und ihrer extemporären Besteuerung bedeutet die republikanische Aufrechterhaltung der nationalen Kreditsicherheit und der Moral der öffentlichen Hand. Der Grundsatz der Sittlichkeit, der jede Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung prägt, verlangt von ihr ein tüchtiges und ehrliches Verhalten, immer mit dem Ziel, einen öffentlichen Zweck zu verwirklichen, indem sie Wege beschreitet, die zur Erreichung ihrer Ziele notwendig und nützlich sind. Der Staat muss ein Interesse daran haben, den öffentlichen Kredit zu bewahren, sei er national oder international, denn früher oder später wird er ihn wieder brauchen. Seit der Revolution von 1964 bestand die Priorität des staatlichen Handelns in der Stärkung des öffentlichen Kredits und des Marktes für Staatsanleihen, da der Einsatz dieser Instrumente die Durchführung von Programmen ermöglichen würde, die für die Entwicklung des Landes unerlässlich sind. Man kam also nicht umhin, eine Politik der öffentlichen Verschuldung zu betreiben.
Autorenporträt
Jurist. Spezialist für Zoll- und Steuerrecht. Spezialist für Zollgesetze - Inmetro - Anvisa. Spezialist für die steuerliche Klassifizierung von Waren.