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Die Bedeutung internationaler Erbfälle wächst kontinuierlich. Ihrer Abwicklung stehen wegen der Verschiedenheit der nationalen Kollisionsrechtsordnungen häufig gravierende Hindernisse im Weg. Eine internationale Vereinheitlichung des Kollisionsrechts tut not, scheiterte bislang jedoch daran, daß sich verschiedene kollisionsrechtliche Grundprinzipien unversöhnlich gegenüberstehen. So konnte bislang international keine Einigkeit darüber erzielt werden, ob der gesamte Erbfall wie in Deutschland nach einem einzigen Recht abgewickelt werden soll (Prinzip der Nachlaßeinheit) oder ob wie in…mehr

Produktbeschreibung
Die Bedeutung internationaler Erbfälle wächst kontinuierlich. Ihrer Abwicklung stehen wegen der Verschiedenheit der nationalen Kollisionsrechtsordnungen häufig gravierende Hindernisse im Weg. Eine internationale Vereinheitlichung des Kollisionsrechts tut not, scheiterte bislang jedoch daran, daß sich verschiedene kollisionsrechtliche Grundprinzipien unversöhnlich gegenüberstehen. So konnte bislang international keine Einigkeit darüber erzielt werden, ob der gesamte Erbfall wie in Deutschland nach einem einzigen Recht abgewickelt werden soll (Prinzip der Nachlaßeinheit) oder ob wie in Frankreich das Belegenheitsrecht gelten soll (Prinzip der Nachlaßspaltung).

Der Verfasser stellt die Vorzüge und Nachteile der beiden Prinzipien in Deutschland und Frankreich am Beispiel der Erbenhaftung dar. Anhand der Probleme, die sich bei der Haftung der Erben im Außenverhältnis ergeben, verdeutlicht er die Verwobenheit des Nachlaßabwicklungsrechts mit dem Verfahrensrecht und die Bedeutungdes Belegenheitsrechts für die Publizität der Nachlaßabwicklung. Bei der Erörterung der Haftung der Miterben im Innenverhältnis wird die Notwendigkeit deutlich, die Verteilung des Nachlasses nach einem Recht einheitlich vorzunehmen. Der Verfasser zeigt damit, daß keines der beiden Prinzipien eine absolute Geltung beanspruchen sollte. Nur eine kollisionsrechtliche Trennung von Nachlaßabwicklung und Nachlaßverteilung in der Weise, daß die Nachlaßabwicklung der jeweiligen lex fori unterliegt, die Verteilung des Nachlasses aber nach einem einheitlichen Erbstatut erfolgt, vermag nach seiner Auffassung die Problematik angemessen zu bewältigen. Ein rechtsvergleichender Überblick zeigt, daß sich dieses Ergebnis auch international allmählich durchzusetzen scheint.