Die Schrift beschäftigt sich mit der Informationshaftung der wichtigsten und bekanntesten Verbrauchereinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Stiftung Warentest hat aufgrund ihrer Akzeptanz in der Verbraucherschaft eine Konsumlenkungsmacht wie keine andere Institution auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes.
Auf der Grundlage eines die Stiftung und deren Tätigkeit beschreibenden ersten Abschnittes kommt der Autor in den folgenden Abschnitten zu dem Ergebnis, daß die Stiftung Warentest den testnutzenden Verbrauchern auch für reine Vermögensschäden einzustehen habe.
Den Haftungsgrund sieht der Verfasser in der Sicherheit und Reibungslosigkeit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs. Als Anspruchsgrundlage für den Ersatz reiner Vermögensschäden kommt für den Verfasser nach eingehender Auseinandersetzung mit der herrschenden Dogmatik zur außervertraglichen Auskunftshaftung nur eine kraft Gesetzes bestehende Sonderbeziehung zwischen einem testnutzenden Verbraucher undder Stiftung Warentest in Betracht.
Auf der Grundlage eines die Stiftung und deren Tätigkeit beschreibenden ersten Abschnittes kommt der Autor in den folgenden Abschnitten zu dem Ergebnis, daß die Stiftung Warentest den testnutzenden Verbrauchern auch für reine Vermögensschäden einzustehen habe.
Den Haftungsgrund sieht der Verfasser in der Sicherheit und Reibungslosigkeit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs. Als Anspruchsgrundlage für den Ersatz reiner Vermögensschäden kommt für den Verfasser nach eingehender Auseinandersetzung mit der herrschenden Dogmatik zur außervertraglichen Auskunftshaftung nur eine kraft Gesetzes bestehende Sonderbeziehung zwischen einem testnutzenden Verbraucher undder Stiftung Warentest in Betracht.