Der Autor widmet sich der Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn auf Ersatz der von dem Beamten verursachten Vermögensschäden. Hierzu stellt der Verfasser zunächst die bisherige Entwicklung dieses mittlerweile über 200 Jahre alten Instituts des Beamtenrechts eingehend dar und untersucht dessen Verhältnis zum Disziplinarrecht ebenso wie dessen verfassungsrechtliche Grundlagen. Anschließend wendet er sich der heutigen Rechtslage zu und arbeitet heraus, daß sich durch die seit 1993 in Bund und Ländern erfolgte Beschränkung der Beamtenhaftung auf grob fahrlässige Pflichtverletzungen die früheren Probleme dieser Materie keineswegs erledigt haben, sondern zahlreiche Fragen weiterhin unbeantwortet sind. Diesen geht der Verfasser anhand einer umfassenden Analyse des Meinungsspektrums aus Literatur und Rechtsprechung nach und unterbreitet im Anschluß daran anhand der juristischen Auslegungsmethode jeweils eigene Lösungsvorschläge.
So gelangt der Verfasser etwa zu dem Ergebnis, daß der Beamte entgegen der allgemeinen Auffassung seiner Haftung regelmäßig ein Mitverschulden anderer Beamter entgegenhalten kann und daß er bei existenzbedrohender Schadenshöhe unter bestimmten Umständen einen durchsetzbaren Anspruch darauf hat, von seiner Ersatzpflicht freigestellt zu werden. Abschließend erörtert Jörg Beckmann die sich in der Praxis häufig stellenden Fragen bei der Durchsetzung des Anspruchs, zum Beispiel bei der Form der Geltendmachung oder der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung.
So gelangt der Verfasser etwa zu dem Ergebnis, daß der Beamte entgegen der allgemeinen Auffassung seiner Haftung regelmäßig ein Mitverschulden anderer Beamter entgegenhalten kann und daß er bei existenzbedrohender Schadenshöhe unter bestimmten Umständen einen durchsetzbaren Anspruch darauf hat, von seiner Ersatzpflicht freigestellt zu werden. Abschließend erörtert Jörg Beckmann die sich in der Praxis häufig stellenden Fragen bei der Durchsetzung des Anspruchs, zum Beispiel bei der Form der Geltendmachung oder der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung.
»Beckmanns Arbeit ist großes Lob zu zollen. Er hat eine Dissertation vorgelegt und veröffentlicht, die für die Rechtsanwender große Bedeutung hat. Sie ist die beste Darstellung der Materie, über die wir derzeit verfügen. Das Rechtsgebiet ist in großer Gründlichkeit und mit großem Tiefgang behandelt. Wer sich mit Beamtenhaftung befasst, braucht das Buch.«
Prof. Dr. Rudolf Summer, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 5/2003
Prof. Dr. Rudolf Summer, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 5/2003