In Deutschland gibt es über 950.000 GmbHs. Trotz der Beliebtheit dieser Gesellschaftsform sollte nicht übersehen werden, dass die GmbH auch vielfältige Gefahrenquellen in sich birgt. Zwar ist die Haftung im Grunde nach auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt, doch gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt.Daher müssen gerade die Geschäftsführer der Gesellschaft, die ja in erster Linie für den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens verantwortlich sind, damit rechnen, persönlich für Schulden der Gesellschaft einzustehen. Auf diese Weise kommt das Haftungsprivileg der GmbH zum Erliegen. Dieses Einstehen-Müssen gerade der Geschäftsführer ist nicht nur das Thema etwa im zivilrechtlichen Bereich. Auch und gerade im Steuerrecht ist die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers vielfältig. Das Finanzamt wird in der Regel sofort darauf setzen, ob nicht der Geschäftsführer für die Steuerschulden der Gesellschaft einstehen kann.Dieser NWB-Ratgeber bietet betroffenen Geschäftsführern, aber auch ihren Steuer- und Rechtsberatern Hilfen für den Fall der Fälle an. Das Buch gibt einen Überblick über die möglichen Haftungstatbestände, die Voraussetzungen der Haftung gemäß 69 AO und informiert schließlich über den Umfang und die Inanspruchnahme des Geschäftsführers als Haftungsschuldner nach 191 AO.