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Dieser Vergleich im Bereich der Haftung der Geschäftsführer soll die Verwirklichung des Gläubigerschutzes im spanischen Recht beleuchten und Aufschluss darüber geben, ob der Ausgleich zwischen Gläubigerinteressen und der gesetzlichen Haftungsbeschränkung in der Sociedad Limitada (S.L.) hinter den Anforderungen der GmbH zurückbleibt. Da die Einstandspflicht nicht losgelöst von der Stellung des jeweiligen Geschäftsführers im Unternehmen betrachtet werden kann, wird diese vor der Untersuchung der eigentlichen Haftungsregelungen herausgearbeitet. Maßgebliche Bedeutung kommt im Rahmen einer Analyse…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Vergleich im Bereich der Haftung der Geschäftsführer soll die Verwirklichung des Gläubigerschutzes im spanischen Recht beleuchten und Aufschluss darüber geben, ob der Ausgleich zwischen Gläubigerinteressen und der gesetzlichen Haftungsbeschränkung in der Sociedad Limitada (S.L.) hinter den Anforderungen der GmbH zurückbleibt. Da die Einstandspflicht nicht losgelöst von der Stellung des jeweiligen Geschäftsführers im Unternehmen betrachtet werden kann, wird diese vor der Untersuchung der eigentlichen Haftungsregelungen herausgearbeitet. Maßgebliche Bedeutung kommt im Rahmen einer Analyse der derzeitigen legislativen Zustände der Klärung der Frage zu, mit welcher haftungsrechtlichen Verantwortung die Leitungsmacht des jeweiligen Geschäftsführers einer GmbH bzw. einer S.L. verbunden ist. Die Bearbeitung untergliedert sich in eine Untersuchung der Haftungstatbestände im Verhältnis zu der jeweiligen Gesellschaft und den Ansprüchen von Gesellschaftern und gesellschaftsfremden Dritten. Aus einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der Außenhaftungstatbestände ergibt sich für den administrador einer S.L. ein insgesamt strikteres Haftungsregime als für den GmbH-Geschäftsführer.
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Autorenporträt
Der Autor: Christian Ochs studierte bis 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main und an der Universitat de Barcelona. Das Referendariat leistete er am Landgericht Wiesbaden mit einzelnen Stationen in San José (Costa Rica) und Buenos Aires (Argentinien). Das zweite Staatsexamen legte der Autor im Jahre 2004 ab. Danach folgten verschiedene Tätigkeiten als Rechtsanwalt in Palma (Spanien), New York und Frankfurt am Main.