Mit den ,,Paragraphen" steht der Ingenieur nicht selten auf KriegsfuB: Er findet kaum Zeit (und ist auch oft liberfordert), sich in den lawinenartig anwachsenden Rechtsvorschriften "zu - Recht" - zufinden. Haufig belehrt ihn - dann meist zu spat - der Richter im HaftungsprozeB: Der Ingenieur muB mindestens die Grundziige des Werkvertrages- und Haftungsrechtes kennen! Der Ingenieur steht mitten im Spannungsfeld zwischen Auftraggeber, Architekt, Unternehmer, Gerate- und BaumaterialhersteHern mit taglich neuen Produkten und Fertigungsweisen sowie den anderen Sonderfachleuten und in den daraus…mehr
Mit den ,,Paragraphen" steht der Ingenieur nicht selten auf KriegsfuB: Er findet kaum Zeit (und ist auch oft liberfordert), sich in den lawinenartig anwachsenden Rechtsvorschriften "zu - Recht" - zufinden. Haufig belehrt ihn - dann meist zu spat - der Richter im HaftungsprozeB: Der Ingenieur muB mindestens die Grundziige des Werkvertrages- und Haftungsrechtes kennen! Der Ingenieur steht mitten im Spannungsfeld zwischen Auftraggeber, Architekt, Unternehmer, Gerate- und BaumaterialhersteHern mit taglich neuen Produkten und Fertigungsweisen sowie den anderen Sonderfachleuten und in den daraus resultierenden und sich oft liberlagernden Interessen und Haftungskonflikten. Nur eine genaue Kenntnis der ineinandergreifenden Rechtsbeziehungen, Verant wortlichkeiten und Vorschriften kann den Ingenieur vor enonnen Haftungsrisiken schlitzen. Wir haben darum versucht, in moglichst kurzen, in sich geschlossenen Kapiteln diese sich iiberlagemden Vertrags- und Haftungsbeziehungen verstand Hch, knapp und mit Beispielen aus den verschiedenen Ingenieursparten des Bau bereiches zu verdeutlichen. Die umfangreichen - zur leichteren Lesbarkeit ge sondert abgesetzten - Nachweise aus der neueren Rechtsprechung und Literatur soHen dem Juristen die Vertiefung von Einzelproblemen ermoglichen. Detaillierte Gliederung und umfangreiches Sachregister sollen die Benutzung des Buches als Nachschlagwerk fUr Ingenieure, Architekten, Sachverstiindige und Juristen erleichtern.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
A Vertragsrecht.- I Rechtsnatur des Ingenieurvertrages: verschiedene Vertragstypen.- II Das Zustandekommen des Ingenieurvertrages.- III Grundzüge des Vergütungsrechts.- IV Die Bauwerksicherungshypothek.- B Die Haftung des Ingenieurs.- I Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluß.- II Verzögerung der vertraglich geschuldeten Leistung.- III Mängelhaftung aus Werkvertrag.- IV Regeln der Technik.- V Fehlerfreiheit - maßgeblicher Zeitpunkt.- VI Mängelansprüche vor Abnahme.- VII Mängelansprüche nach Abnahme.- VIII Positive Vertragsverletzung (P.V.V.).- IX Garantiehaftung.- X Vertragsstrafe.- XI Ansprüche aus unerlaubter Handlung.- XII Verhältnis der Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung und unerlaubter Handlung.- XIII Gesamtschuldnerische Haftung des Ingenieurs mit Dritten gegenüber dem Auftraggeber.- XIV Haftungsausgleich zwischen Ingenieur und Unternehmer im Innenverhältnis.- XV Beendigung des Ingenieurvertrages.- XVI Haftungsbeschränkung des Ingenieurs durch Allgemeine Geschäftsbedingungen.- C Die Haftung des Ingenieurs für private Gutachten, Ratschläge und Empfehlungen.- I Rechtsnatur des Gutachtensvertrages.- II Anzeigepflicht bei Ablehnung eines Gutachtens.- III Anforderungen an ein "ordentliches" Gutachten.- IV Pflicht zur persönlichen Gutachtenserstattung; Hilfskräfte.- V Die Schweigepflicht.- VI Nachvertragliche Aufklärungs- oder Berichtigungspflicht.- VII Gewährleistung, Schadensersatz.- VIII Haftung für falschen Rat, falsche Auskünfte und Empfehlungen gegenüber dem Auftraggeber.- IX Haftung für Auskünfte, Empfehlungen und Gutachten gegenüber Dritten.- D Regeln der Technik und Haftung der Bauplanungs- und Ausführungsbeteiligten am Beispiel des Schallschutzes im Hochbau.- IVorbemerkung: zum Ziel dieses Abschnittes.- II Die DIN 4109 (1962) und ihr Verhältnis zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik.- III Der Entwurf 1979 der DIN 4109.- IV Gewerkübergreifende Probleme - Lüftung und Schallschutz - am Beispiel der Fenster und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Bau- und Planungsbeteiligten.- V Bauaufsichtliche Einführung der künftigen DIN 4109 und ihr Verhältnis zur zivilrechtlich geschuldeten Leistung.- VI Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fehlerfreiheit einer Ingenieurleistung bezüglich des Schallschutzes.- E Das Beweissicherungsverfahren.- I Bedeutung.- II Zulässigkeit.- F Die Streitverkündung.- I Bedeutung.- II Voraussetzungen.- III Wirkung der Streitverkündung.- IV Kosten der Streitverkündung.- G Die Haftung des Ingenieurs als gerichtlicher Sachverständiger.- I Pflicht zur Gutachtenserstattung.- II Pflicht zur Ablehnung der Gutachtenserstattung.- III Rechtsverhältnis zwischen dem Sachverständigen, dem Gericht und den Parteien.- IV Keine vertragliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen gegenüber den Parteien.- V Ausnahmsweise vorliegend vertragliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen bei Empfehlungen außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit.- VI Haftung des gerichtlichen Sachverständigen aus unerlaubter Handlung bei der Vorbereitung des gerichtlichen Gutachtens.- VII Haftung des gerichtlichen Sachverständigen aus unerlaubter Handlung bei Schadenszufügung durch ein falsches Gutachten.- VIII Künftige gesetzliche Neuregelung der Haftung gerichtlicher Sachverständiger.- H Versicherungen für Ingenieure.- I Die Berufshaftpflichtversicherung.- II Die Bauwesenversicherung.- III Die Rechtsschutzversicherung.- IV Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft.- Stichwortverzeichnis.
A Vertragsrecht.- I Rechtsnatur des Ingenieurvertrages: verschiedene Vertragstypen.- II Das Zustandekommen des Ingenieurvertrages.- III Grundzüge des Vergütungsrechts.- IV Die Bauwerksicherungshypothek.- B Die Haftung des Ingenieurs.- I Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluß.- II Verzögerung der vertraglich geschuldeten Leistung.- III Mängelhaftung aus Werkvertrag.- IV Regeln der Technik.- V Fehlerfreiheit - maßgeblicher Zeitpunkt.- VI Mängelansprüche vor Abnahme.- VII Mängelansprüche nach Abnahme.- VIII Positive Vertragsverletzung (P.V.V.).- IX Garantiehaftung.- X Vertragsstrafe.- XI Ansprüche aus unerlaubter Handlung.- XII Verhältnis der Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung und unerlaubter Handlung.- XIII Gesamtschuldnerische Haftung des Ingenieurs mit Dritten gegenüber dem Auftraggeber.- XIV Haftungsausgleich zwischen Ingenieur und Unternehmer im Innenverhältnis.- XV Beendigung des Ingenieurvertrages.- XVI Haftungsbeschränkung des Ingenieurs durch Allgemeine Geschäftsbedingungen.- C Die Haftung des Ingenieurs für private Gutachten, Ratschläge und Empfehlungen.- I Rechtsnatur des Gutachtensvertrages.- II Anzeigepflicht bei Ablehnung eines Gutachtens.- III Anforderungen an ein "ordentliches" Gutachten.- IV Pflicht zur persönlichen Gutachtenserstattung; Hilfskräfte.- V Die Schweigepflicht.- VI Nachvertragliche Aufklärungs- oder Berichtigungspflicht.- VII Gewährleistung, Schadensersatz.- VIII Haftung für falschen Rat, falsche Auskünfte und Empfehlungen gegenüber dem Auftraggeber.- IX Haftung für Auskünfte, Empfehlungen und Gutachten gegenüber Dritten.- D Regeln der Technik und Haftung der Bauplanungs- und Ausführungsbeteiligten am Beispiel des Schallschutzes im Hochbau.- IVorbemerkung: zum Ziel dieses Abschnittes.- II Die DIN 4109 (1962) und ihr Verhältnis zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik.- III Der Entwurf 1979 der DIN 4109.- IV Gewerkübergreifende Probleme - Lüftung und Schallschutz - am Beispiel der Fenster und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Bau- und Planungsbeteiligten.- V Bauaufsichtliche Einführung der künftigen DIN 4109 und ihr Verhältnis zur zivilrechtlich geschuldeten Leistung.- VI Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fehlerfreiheit einer Ingenieurleistung bezüglich des Schallschutzes.- E Das Beweissicherungsverfahren.- I Bedeutung.- II Zulässigkeit.- F Die Streitverkündung.- I Bedeutung.- II Voraussetzungen.- III Wirkung der Streitverkündung.- IV Kosten der Streitverkündung.- G Die Haftung des Ingenieurs als gerichtlicher Sachverständiger.- I Pflicht zur Gutachtenserstattung.- II Pflicht zur Ablehnung der Gutachtenserstattung.- III Rechtsverhältnis zwischen dem Sachverständigen, dem Gericht und den Parteien.- IV Keine vertragliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen gegenüber den Parteien.- V Ausnahmsweise vorliegend vertragliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen bei Empfehlungen außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit.- VI Haftung des gerichtlichen Sachverständigen aus unerlaubter Handlung bei der Vorbereitung des gerichtlichen Gutachtens.- VII Haftung des gerichtlichen Sachverständigen aus unerlaubter Handlung bei Schadenszufügung durch ein falsches Gutachten.- VIII Künftige gesetzliche Neuregelung der Haftung gerichtlicher Sachverständiger.- H Versicherungen für Ingenieure.- I Die Berufshaftpflichtversicherung.- II Die Bauwesenversicherung.- III Die Rechtsschutzversicherung.- IV Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft.- Stichwortverzeichnis.
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