Die Haftung des Kommanditisten entfaltet in erster Linie in der Insolvenz der Gesellschaft praktische Bedeutung. Die dann erforderliche Geltendmachung der Haftung durch den Insolvenzverwalter ist in § 171 Abs. 2 HGB jedoch nur rudimentär geregelt. Als die Vorschrift in den letzten Jahren infolge einer regelrechten Pleitewelle sog. Schiffsfonds in den Fokus von Wissenschaft und Praxis gerückt wurde, hat sich gezeigt, dass noch erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dem Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters und auch im Übrigen mit der Kommanditistenhaftung im Insolvenzkontext bestehen.Der Autor nimmt sich dieser komplexen Problematik an und entwickelt ein grundlegendes Konzept zur Kommanditistenhaftung in der Insolvenz, das es erlaubt, die verschiedenen diskutierten Problemkreise miteinander zu vernetzen. Bei der Untersuchung der zahlreichen streitigen Einzelfragen setzt der Autor sein Konzept mittels konsequenter dogmatischer Konstruktion um und behält dabei stets auch die Bedürfnisse der Praxis im Blick. Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit bilden unter anderem die Haftung des Kommanditisten für nach Verfahrenseröffnung begründete Verbindlichkeiten, die anfechtungsrechtliche Behandlung vorinsolvenzlicher Gläubigerbefriedigungen durch einen Kommanditisten und die Besonderheiten, die für die Haftung ausgeschiedener Kommanditisten gelten.