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Heutzutage bekommt das UN-Kaufrecht eine besondere Bedeutung hinsichtlich des Rechtsbehelfssystems der vertragstreuen Partei im Fall einer Vertragsverletzung für die nationalen Kaufrechte in Deutschland und Griechenland, die in Umsetzung der sog. Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Richtlinie 1999//44/EG) kürzlich reformiert wurden. Bei der Lieferung einer vertragswidrigen Ware kann der Käufer Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht in freier Wahl, sondern nur in einer - entsprechend dem Vorbild des…mehr

Produktbeschreibung
Heutzutage bekommt das UN-Kaufrecht eine besondere Bedeutung hinsichtlich des Rechtsbehelfssystems der vertragstreuen Partei im Fall einer Vertragsverletzung für die nationalen Kaufrechte in Deutschland und Griechenland, die in Umsetzung der sog. Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Richtlinie 1999//44/EG) kürzlich reformiert wurden.
Bei der Lieferung einer vertragswidrigen Ware kann der Käufer Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht in freier Wahl, sondern nur in einer - entsprechend dem Vorbild des UN-Kaufrechts - bestimmten Reihenfolge verlangen.
Der hauptsächliche Unterschied zwischen den beiden nationalen Kaufrechten und dem internationalen Kaufrecht, der im Ergebnis in der Frage nach der Verteilung der Beweislast zwischen den Parteien liegt, betrifft die Regelung des Nacherfüllungsrechts des Verkäufers, das nur im Rahmen des UN-Kaufrechts ausdrücklich vorgesehen wird.
Daher ist die gegenüber dem UN-Kaufrecht isolierte Betrachtung der nationalen Rechte nicht zu befürworten. Man sogar kann durch die Auslegung der Vorschriften des UN-Kaufrechts über die Rechte des Käufers im Fall der Lieferung einer vertragswidrigen Ware und weiter durch deren Gegenüberstellung mit den Parallelvorschriften des deutschen und griechischen nationalen Kaufrechts nicht nur zum Verständnis der nationalen Kaufvorschriften in beiden Ländern, sondern auch zur Stärkung der Position des Käufers gemäß den Kerngedanken eines europäischen Kaufrechts beitragen.