Ausgangspunkt der Arbeit ist das Problem der Qualifizierung des grauen Haftungsbereichs an der Grenze zwischen Delikt und (Quasi-)Vertrag, dort wo keine eindeutige Vertragsbeziehung zu erkennen ist, aber gleichzeitig eine Relation vor dem schädigenden Ereignis besteht, welche die Konstellation näher zum vertraglichen Haftungsbereich bringt. Gesucht wird ein roter Faden in Deutschland und in Italien für die Bewältigung von handelsrechtlichen Haftungsfällen. In diesen Rechtsordnungen ist ein gewisser Trend zur Konvergenz trotz der bedeutsamen Unterschiede im Haftungssystem zu erkennen, so dass eine rechtsvergleichende Analyse besonders interessant ist. Paradigmenhaft werden die Haftung der Partner in einer Gesellschaft freier Berufe und die Dritthaftung der Ratingagenturen analysiert. Die Vielfältigkeit dieser Beispiele ermöglicht es, die Trennlinie zwischen den Haftungsbereichen zu zeichnen und die Besonderheiten der Haftung im handelsrechtlichen Bereich zum Ausdruck zu bringen.