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Die Einführung der Musterfeststellungsklage ergänzt das bisherige System des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland um ein neuartiges Instrument. Die Musterfeststellungsklage wirft aufgrund ihrer prozessualen Besonderheiten vielfältige Fragen auf. Teilweise sind diese bereits bekannt aus Diskussionen zum KapMuG, welches der Musterfeststellungsklage als Vorbild diente. Besonders brisant ist für beide Verfahren die Frage, welches Maß an Verantwortung der Kollektivkläger und seine Anwälte im Kollektivverfahren für das Verfahrensergebnis tragen und ob sie gegenüber den anderen…mehr

Produktbeschreibung
Die Einführung der Musterfeststellungsklage ergänzt das bisherige System des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland um ein neuartiges Instrument. Die Musterfeststellungsklage wirft aufgrund ihrer prozessualen Besonderheiten vielfältige Fragen auf. Teilweise sind diese bereits bekannt aus Diskussionen zum KapMuG, welches der Musterfeststellungsklage als Vorbild diente. Besonders brisant ist für beide Verfahren die Frage, welches Maß an Verantwortung der Kollektivkläger und seine Anwälte im Kollektivverfahren für das Verfahrensergebnis tragen und ob sie gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten für eine mangelhafte Verfahrensführung haften. Mit der Beantwortung dieser Frage steht und fällt der Erfolg der Musterfeststellungsklage selbst. Aufgrund der wesentlichen Bedeutung der Haftungsfrage für den praktischen Erfolg eines Kollektivverfahrens werden im Folgenden mögliche Varianten zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie unter Berücksichtigung der vorherigen Ergebnisse erörtert.
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Autorenporträt
Franca Schraa studied law at the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Subsequent to the First Legal Examination, she worked as a research assistant for an international law firm, furthermore as a working group leader in Civil Law and an exam proofreader for the University of Bonn and also as a lecturer for a private examination revision course. Since April 2021 she has been a trainee lawyer at the Higher Regional Court of Cologne. She received her doctorate from the Faculty of Law of the University of Bonn in May 2022.