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Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Karl-Franzens-Universität Graz (Rechtswissenschaften, Zivilrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Diplomarbeit von Jürgen Huber mit dem Titel Haftung für Umweltschäden durch Immissionen anhand OGH 11.10.1995, 3 Ob 508/93 - Sandstrahlentscheidung hat nicht nur sehr interessante Erkenntnisse zum Verhältnis von Gerichten und Verwaltungsbehörden gebracht, sondern darüber hinaus zur Lösung von Haftungsfällen im Nachbarrecht beigetragen. Den Ausgangspunkt der oben bezeichneten…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Karl-Franzens-Universität Graz (Rechtswissenschaften, Zivilrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Diplomarbeit von Jürgen Huber mit dem Titel Haftung für Umweltschäden durch Immissionen anhand OGH 11.10.1995, 3 Ob 508/93 - Sandstrahlentscheidung hat nicht nur sehr interessante Erkenntnisse zum Verhältnis von Gerichten und Verwaltungsbehörden gebracht, sondern darüber hinaus zur Lösung von Haftungsfällen im Nachbarrecht beigetragen.
Den Ausgangspunkt der oben bezeichneten Diplomarbeit bildet die Entscheidung OGH 11.10.1995, 3 Ob 508/93, die unter dem Titel SandstrahlE nicht nur innerhalb der Lehre für beträchtliches Aufsehen sorgte, sondern darüber hinaus heftige Reaktionen seitens der Praxis ausgelöst hat.
Im Zentrum des Judikats und damit auch im Zentrum dieser Arbeit steht die Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von behördlicher Genehmigung und zivilrechtlichem Rechtswidrigkeitsurteil, mit anderen Worten die Frage der Verwaltungsakzessorietät des Privatrechts.
Der Autor nähert sich der schwierigen Thematik und den einzelnen mit dieser Entscheidung einhergehenden Problemkreise, indem er der am Ende des vierten Kapitels stehenden eigentlichen Entscheidungsbesprechung allgemeine Ausführungen voranstellt.
So umreißt Huber im zweiten Kapitel (S 5-13) u.a. die Rechtsgrundlagen des zivilen und öffentlichen Nachbarrechts, setzt sich mit den Begriffen Nachbar und Betriebsanlage auseinander und wendet sich über einen kurzen Ausflug zum Sachverhalt der SandstrahlE und über die Skizzierung der entscheidungswesentlichen Punkte ( S 14-22), drittes Kapitel) zu Beginn des vierten Kapitels der Darstellung des zivilen Nachbarrechts zu (S 23-46).
Er widmet diesen Teil der Arbeit dem nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch nach
364 Abs 2 ABGB, dem Ausgleichsanspruch gem.
364a ABGB sowie der innerhalb der Lehre heftig diskutierten Frage, ob diese Bestimmung im unmittelbaren Anwendungsbereich neben der Eingriffs- auch eine Gefährdungshaftung enthalte. Die Ausführungen werden abgerundet, indem die verschiedenen Lehrmeinungen sowie die Judikatur zur analogen Anwendung der nachbarrechtlichen Gefährdungshaftung vorgestellt werden und schlussendlich auch auf die Möglichkeit einer Gefährdungshaftung kraft Gesamtanalogie eingegangen wird.
Da das Höchstgericht im Rahmen der SandstrahlE die Anspruchsgrundlage des
364a ABGB nicht nützt und auch eine Gefährdungshaftung für gefährliche Betriebe aufgrund einer Gesamtanalogie verneint, somit den Fall allein nach den allgemeinen Regeln der Verschuldenshaftung prüft, wirft auch Huber einen Blick auf die deliktische Haftung (S 46-53). Im Vordergrund seiner Ausführungen steht dabei das Zurechnungsmoment der Rechtswidrigkeit, wobei sich der Autor im gegebenen Zusammenhang hauptsächlich mit den Auffassungen im Schrifttum zum Einfluss öffentlich-rechtlicher Genehmigungen auf das zivilrechtliche Rechtswidrigkeitsurteil auseinandersetzt.
Wird der Geschädigte auf rein deliktische Ansprüche verwiesen, so stellt sich neben der Frage der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens auch jene nach der Verteilung der Beweislast. Im vorliegenden Fall nimmt der OGH in Anlehnung an den deutschen BGH Kupolofenfall , welcher von Huber an anderer Stelle kurz vorgestellt wird, S 20-22) für das Verschulden eine von der Lehre überwiegend kritisierte Beweislastumkehr zu Lasten des Betriebsinhabers an. Dem Problemkreis rund um die Beweislastverteilung wird daher auch in der vorliegenden Arbeit ein eigener Abschnitt (S 56-63), worin Huber sich u.a. näher mit der Beweislast bei Schutzgesetzverletzung und bei Verstoß gegen Verkehrs(sicherungs)pflichten, mit der Rechtsfigur des prima-facie-Beweises und der Beweislastumkehr auseinandersetzt.
Am Ende des vierten Kap...
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Autorenporträt
Dr. Jürgen Huber promovierte bei Prof. Dr. Klaus von Beyme am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg. Er absolviert derzeit sein Studienreferendariat.