Die Arbeit analysiert die Voraussetzungen der Haftung des herrschenden Unternehmens im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern, insbesondere nach den Leitentscheidungen "Video" aus dem Jahre 1991 und "TBB" aus dem Jahre 1993. Anhand des materiellen Haftungstatbestandes und der prozessualen Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers und der Entlastungsobliegenheiten des herrschenden Unternehmens werden Konzepte zur Vermeidung der Haftung des herrschenden Unternehmens auf ihre rechtliche Wirksamkeit und Praxistauglichkeit hin untersucht.