Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Wirtschaftrsecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie gilt als juristische Person und selbstständige Trägerin ihrer Rechte und Pflichten. Ihren Gläubigern gegenüber haftet sie mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen ( 13 Abs. 2 GmbHG), die einzelnen Gesellschafter haften nicht persönlich. Mit der Bezeichnung GmbH ist also nicht die beschränkte Haftung der Gesellschaft, sondern der Gesellschafter gemeint.Sie gilt als Handelsgesellschaft im Sinne der 13 GmbHG, 6 Abs. 1 HGB und ist als Unternehmerin, 14 Abs. 1 BGB, Trägerin des von ihr betriebenen Unternehmens.
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