The single-tier administrative system with non-managing directors has been an option in Germany since the introduction of the Societas Europaea (SE). The particular relevance of the examination has been highlighted by recent business scandals and company crises, and also by the balance sheet scandals at the start of the millennium and the financial market crisis. Taking into account various legal systems, the liability of supervisory board members and non-managing directors is extensively discussed. From a comparative viewpoint, this publication aims to contribute to this legal discussion.
Die deutsche Aktiengesellschaft folgt dem zweistufigen Verwaltungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats stellt die Überwachung der Geschäftsführung dar. Auch im internationalen Vergleich wird die interne Unternehmenskontrolle von Organmitgliedern übernommen, die in die Führung des operativen Geschäfts des Unternehmens nicht unmittelbar einbezogen sind. In Großbritannien und in den USA mit einstufigem Verwaltungssystem wird die Kontrolle der Unternehmensleitung durch nicht geschäftsführende Direktoren (sog. non-executive bzw. outside directors) erfüllt. Das einstufige Verwaltungssystem mit nicht geschäftsführenden Direktoren ist seit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auch in Deutschland eine Option.Die Aktualität der Untersuchung wird verdeutlicht durch Wirtschaftsskandale und Unternehmenskrisen in jüngerer Zeit, nicht zuletzt die Bilanzskandale zu Beginn des Jahrtausends und die Finanzmarktkrise. Kontrolldefizite gegenüber der Geschäftsführung werden häufig als mitursächlich erachtet. Rechtsordnungsübergreifend wird die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und nicht geschäftsführenden Direktoren intensiv diskutiert. Diese Publikation verfolgt das Ziel, aus rechtsvergleichender Betrachtungsweise einen Beitrag zu dieser Diskussion zu leisten.
Die deutsche Aktiengesellschaft folgt dem zweistufigen Verwaltungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats stellt die Überwachung der Geschäftsführung dar. Auch im internationalen Vergleich wird die interne Unternehmenskontrolle von Organmitgliedern übernommen, die in die Führung des operativen Geschäfts des Unternehmens nicht unmittelbar einbezogen sind. In Großbritannien und in den USA mit einstufigem Verwaltungssystem wird die Kontrolle der Unternehmensleitung durch nicht geschäftsführende Direktoren (sog. non-executive bzw. outside directors) erfüllt. Das einstufige Verwaltungssystem mit nicht geschäftsführenden Direktoren ist seit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auch in Deutschland eine Option.Die Aktualität der Untersuchung wird verdeutlicht durch Wirtschaftsskandale und Unternehmenskrisen in jüngerer Zeit, nicht zuletzt die Bilanzskandale zu Beginn des Jahrtausends und die Finanzmarktkrise. Kontrolldefizite gegenüber der Geschäftsführung werden häufig als mitursächlich erachtet. Rechtsordnungsübergreifend wird die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und nicht geschäftsführenden Direktoren intensiv diskutiert. Diese Publikation verfolgt das Ziel, aus rechtsvergleichender Betrachtungsweise einen Beitrag zu dieser Diskussion zu leisten.