Als selbst Betroffene klagen wir z.Zt. gegen die DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG. Dieses Transportunternehmen hat von unseren Kunden Nachnahmebeträge eingezogen und weigert sich ohne jeglichen Rechtsgrund diesen Nachnahmebetrag an uns auszuzahlen. Gem. ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich DHL schnellstens den Nachnahmebetrag an seinen Kunden auszuzahlen. Dies bedeutet eine Auszahlung des vereinnahmten Entgeltes innerhalb von 5 Tagen. Auf unserem Einlieferungsbeleg wurde durch die Postbediensteten der Nachnahmebetrag und das Entgelt für den Nachnahmebetrag in Höhe von 5 Euro eingetragen, ausdruckt und uns diese Quittung/Urkunde ausgehändigt. Laut Sendungsverlauf wurde unsere Nachnahmesendung an unseren Kunden ausgeliefert. Dennoch weigert sich DHL in ihrer Klageerwiderung den Nachnahmebetrag an uns auszuzahlen, da im Sendungsverlauf nicht das Wort Nachnahme steht. Außerdem zweifelt DHL die an uns ausgehändigte Quittung an. Gem.
6 Abs. 2 der AGB der DHLVertriebs GmbH & Co. OHG steht, daß DHL selbst für die fehlerhafte Einziehung des Nachnahmebetrages haftet. DHL erkennt somit ihre eigens verfassten AGB s nicht an. Bei unseren Recherchen im Internet stießen wir auf viele tausend DHL- Geschädigte, denen unser Buch gewidmet ist, da diesen Geschädigten meistens die Ansätze gegen DHL zu prozessieren fehlen. Selbst gestandene Rechtsanwälte sind beim ersten Besprechungstermin überfragt und sind für jede Zuarbeit dankbar! Das soll NICHT überheblich klingen; daß sind nur die Erfahrungen aus verschiedenen Besprechungsterminen mit verschiedenen Rechtsanwälten- Innen bei denen ich mit anderen DHL- Geschädigten zugegen war. Die Schwierigkeit hierbei ist, daß die Deutsche Post AG (Mutterkonzern) und die DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG komplizierte Firmenstrukturen haben! Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen, nach langer Recherche weiteren DHL- Geschädigten, höchstrichterliche Entscheidungen für ihre eigenen Prozesse mit an die Hand zu geben! Als Jurastudent widme ich diese rechtswissenschaftlichen Aufzeichnungen, besonders meinem Lehrausbilder , Herrn Rechtsanwalt Guido Schmidt!
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
6 Abs. 2 der AGB der DHLVertriebs GmbH & Co. OHG steht, daß DHL selbst für die fehlerhafte Einziehung des Nachnahmebetrages haftet. DHL erkennt somit ihre eigens verfassten AGB s nicht an. Bei unseren Recherchen im Internet stießen wir auf viele tausend DHL- Geschädigte, denen unser Buch gewidmet ist, da diesen Geschädigten meistens die Ansätze gegen DHL zu prozessieren fehlen. Selbst gestandene Rechtsanwälte sind beim ersten Besprechungstermin überfragt und sind für jede Zuarbeit dankbar! Das soll NICHT überheblich klingen; daß sind nur die Erfahrungen aus verschiedenen Besprechungsterminen mit verschiedenen Rechtsanwälten- Innen bei denen ich mit anderen DHL- Geschädigten zugegen war. Die Schwierigkeit hierbei ist, daß die Deutsche Post AG (Mutterkonzern) und die DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG komplizierte Firmenstrukturen haben! Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen, nach langer Recherche weiteren DHL- Geschädigten, höchstrichterliche Entscheidungen für ihre eigenen Prozesse mit an die Hand zu geben! Als Jurastudent widme ich diese rechtswissenschaftlichen Aufzeichnungen, besonders meinem Lehrausbilder , Herrn Rechtsanwalt Guido Schmidt!
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