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Das deutsche Zahlungsdiensterecht ist seit 2009 in §§ 675c ff. BGB geregelt und ist 2017 im Rahmen der zweiten ZDRL geändert worden. Im Vergleich zu den früheren bereicherungsrechtlichen Theorien in Anweisungsfällen (Leistungsbegriff, Sphärentheorie, Rechtsscheinprinzip und Botentheorie) gibt nun allein das Vorliegen einer Autorisierung für die Abwicklung im fehlerhaften Zahlungsvorgang den Ausschlag. Die Durchgriffstheorie ist aufrechtzuerhalten. Bei Kreditkartenzahlung soll die Haftungsverteilung im Deckungsverhältnis den Vorrang vor der im Vollzugsverhältnis haben.
Die Risikoverteilung
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Produktbeschreibung
Das deutsche Zahlungsdiensterecht ist seit 2009 in §§ 675c ff. BGB geregelt und ist 2017 im Rahmen der zweiten ZDRL geändert worden. Im Vergleich zu den früheren bereicherungsrechtlichen Theorien in Anweisungsfällen (Leistungsbegriff, Sphärentheorie, Rechtsscheinprinzip und Botentheorie) gibt nun allein das Vorliegen einer Autorisierung für die Abwicklung im fehlerhaften Zahlungsvorgang den Ausschlag. Die Durchgriffstheorie ist aufrechtzuerhalten. Bei Kreditkartenzahlung soll die Haftungsverteilung im Deckungsverhältnis den Vorrang vor der im Vollzugsverhältnis haben.

Die Risikoverteilung im chinesischen Zahlungsverkehr ist auf das Bereicherungsrecht und das Schadensersatzrecht angewiesen. Im Gegensatz zum deutschen Recht entsteht nach chinesischem Recht der Schaden beim Kontoinhaber statt bei der Zahlstelle. Der chinesische Gesetzgeber hat im digitalen Zahlungsverkehr eine strengere Haftung für den Dienstleister vorgesehen.
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Autorenporträt
Lijing Chen studierte von 2008 bis 2012 an der Ostchinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht in Shanghai, wo sie 2011 ihr Staatsexamen ablegte. Im Anschluss daran fing sie dort mit dem Masterstudium an, welches sie 2015 abschloss. Zwischenzeitlich verbrachte sie einen Forschungsaufenthalt an der Universität zu Köln (2013/14). Von 2015 bis 2016 nahm sie am LL. M.- Programm der Universität Tübingen teil. 2020 erfolgte die Promotion bei Prof. Dr. Haferkamp an der Universität zu Köln. Seit Juli 2020 ist sie als Postdoktorandin an der Ostchinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht tätig.