Wir werden uns im Rahmen unserer Arbeit hauptsächlich auf die institutionellen und normativen Aspekte der OHADA beschränken. Ein Vergleich mit der Europäischen Union wird aus den oben genannten Gründen nicht vorgenommen. In Bezug auf die Einheitlichen Rechtsakte werden wir nur zwei Einheitliche Rechtsakte betrachten, nämlich den zum Sicherungsrecht und den zum Gesellschaftsrecht. Was die Frage der normativen Integration betrifft, so werden wir das "Wie" ihrer Verwirklichung kurz analysieren, ohne uns mit dem "Warum" aufzuhalten, da die Entscheidung, eine normative Integration zu verwirklichen, eine eminent politische Entscheidung ist und es uns nicht zusteht, im Rahmen unserer Arbeit über ihre Berechtigung zu diskutieren. Die politische Debatte, die der normativen Integration zugrunde liegt, wird nur beiläufig angesprochen. Ebenso liegt der Schwerpunkt unserer Ausführungen auf dem kongolesischen Recht, während andere Rechte ebenfalls nur beiläufig behandelt werden.
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